Betriebsausgaben


Sonderfall - Arbeitszimmer bei Eltern

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Oct 2006
Beiträge: 1

Hallo,

ich bin selbständig (zu 100%) und nutze im Eigenheim meiner Eltern zwei Zimmer zu jeweils ca. 50% als Arbeitszimmer. In den Zimmern befindet sich auch jeweils ein Bett und private Dinge wie z.B. Bücher.

Miete an meine Eltern zu bezahlen, ist aus steuerlichen Gründen ungünstig, da die Einnahmen meiner Eltern sich nicht erhöhen sollten.

Kann ich nun Betriebsausgaben derart ansetzen, als würde es sich um mein eigenes Eigenheim handeln? Oder ist es die einzige Möglichkeit, Miete zu bezahlen, um Betriebsausgaben ansetzen zu können?

Viele Dank für jegliche Antwort.

Grüße

Martin
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 203

Zitat
Oder ist es die einzige Möglichkeit, Miete zu bezahlen, um Betriebsausgaben ansetzen zu können?

M.E. nach "ja" - aber das sollte im Einzelfall ein Steuerberater entscheiden. Es gibt wohl auch die Möglichkeit der unentgeltlichen Nutzung von Wirtschaftsgütern oder Gebäuden, aber das sollte wirklich ein Berater entscheiden. Ich denke, die laufenden Kosten des Arbeitszimmers (also anteilig Striom, Miete etc.) kann man auch als Betriebsausgabe ansetzen, wenn einem das HAus nicht gehört. Oder Renovierung der Räume usw.
Aber bitte dies nciht als Verbindlich nehmen, da dies durch das Finanzamt, Urteile und in Verbindung mit einem Steuerberater entschieden werden sollte.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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