Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Thu Feb 19, 2009 11:11 am
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#2 Thu Feb 19, 2009 2:31 pm
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#3 Sun Feb 22, 2009 7:41 pm
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Moderator
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Der Zusammenhang "Gewinn" und "Lohnsteuer" ist unverständlich. Für Gewinne sind Gewerbesteuer sowie Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu zahlen, aber keine Lohnsteuer. Lohnsteuer ist für Arbeitslohn von Arbeitnehmern zu zahlen. Da es sich um die Jahre 2007 und 2008 handelt, ist nur ein Investitionsabzugsbetrag möglich. Eine Ansparrücklage war nur bis 2006 möglich. Der Investitionsabzugsbetrag hat zur Folge, dass - wenn tatsächlich nicht investiert wird - spätestens nach drei Jahren der Steuerbescheid des ursprünglichen Jahres (2007 und/oder 2008) rückwirkend wieder geändert wird, mit Steuernachzahlungszinsen. Der Investitionsabzugsbetrag kann auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Er wird nicht gebucht, da er außerhalb der steuerlichen Gewinnermittlung erfasst wird. Ein einfacher Eintrag in die entsprechenden Zeilen der Anlage EÜR genügen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. « Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Sun Feb 22, 2009 7:47 pm bearbeitet. » |
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#4 Sun Feb 22, 2009 8:11 pm
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Rein logisch wenn der Betrag voll 2007 angesetzt wurde muss bis 2009 gekauft sein oder eben rückwirkend auf 2007 nachgezahlt werden (Zinsen + Einkommensteuer) |
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