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Betriebsausgaben


Ansparabschreibung / Investitionsabzugsbetrag

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Eine Firma / Einzelunternehmen in der Baubranche muss in den Jahren 2007 und 2008 auf Grund guten Gewinns sehr hohe Lohnsteuer nachzahlen. Die Steuererklärungen werden gerade gemacht. Ist es möglich mittels Ansparabschreibung / Investitionsabzugsbetrag zB für den Kauf eines neuen Kleintransporters, sagen wir mal 10000 Euro davon 40 % wären ja 4000 Euro, gewinnmindernd zu je 2000 Euro auf 2007 und 2008 zu verteilen? Reicht hier der Eintrag in der EÜR oder muss in der Buchhaltung was für die Jahre 2007 bzw. 2008 etwas verbucht werden? Bis wann muss die Summe dann wieder aufgelöst werden im Fall eines Nichtkaufes?
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Beiträge: 4

Ahja noch eine nachträgliche Frage. Was heißt neues Anlagegut in diesem Fall. Muss es ein Neuwagen sein oder ist ein Einjahreswagen oder Gebrauchtwagen auch möglich?
Moderator
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Hallo,

Zitat
auf Grund guten Gewinns sehr hohe Lohnsteuer nachzahlen


Der Zusammenhang "Gewinn" und "Lohnsteuer" ist unverständlich.
Für Gewinne sind Gewerbesteuer sowie Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu zahlen, aber keine Lohnsteuer.
Lohnsteuer ist für Arbeitslohn von Arbeitnehmern zu zahlen.

Da es sich um die Jahre 2007 und 2008 handelt, ist nur ein Investitionsabzugsbetrag möglich. Eine Ansparrücklage war nur bis 2006 möglich.

Der Investitionsabzugsbetrag hat zur Folge, dass - wenn tatsächlich nicht investiert wird - spätestens nach drei Jahren der Steuerbescheid des ursprünglichen Jahres (2007 und/oder 2008) rückwirkend wieder geändert wird, mit Steuernachzahlungszinsen.

Der Investitionsabzugsbetrag kann auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden.

Er wird nicht gebucht, da er außerhalb der steuerlichen Gewinnermittlung erfasst wird. Ein einfacher Eintrag in die entsprechenden Zeilen der Anlage EÜR genügen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Sun Feb 22, 2009 7:47 pm bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 4

Ah danke - ja war es ging auch um Einkommenssteuer, habe leider immer den Drang dazu die beiden in einen Topf zu werfen :lol:

Rein logisch wenn der Betrag voll 2007 angesetzt wurde muss bis 2009 gekauft sein oder eben rückwirkend auf 2007 nachgezahlt werden (Zinsen + Einkommensteuer)

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