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Betriebsausgaben


Arbeitszimmer für nebenberfliche Selbstständigkeit

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
nadl85
Gast

Hallo,

da ich nun das erste Mal meine Steuer selbst mache, habe ich mich umfassend informiert.
Was ich allerdings noch nicht ganz in Erfahrung bringen konnte ist die Handhabung mit dem Arbeitszimmer. Ich bin Vollzeit beschäftigt und habe mich, aufgrund einer gesuchten Nebentätigkeit, selbstständig gemacht.
Meine selbstständige Arbeit führe ich in einem Büro (Mietswohnung) am PC aus.

Kann ich dieses Arbeitszimmer auch geltend machen oder nicht?

Wäre sehr nett, wenn ich eine Rückmeldung erhalte.

Mit freundlichen Grüßen,

nadl85
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 4

Wenn die Mietswohnung das Büro darstellt würde ich mal wage ja sagen, sollte aber das Büro in der eigenen Mietwohnung liegen wird es schwierig.

Seit dem 1.1.2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Nur in diesem Fall sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer weiterhin in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung absetzbar.

Liegen die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers vor, muss der Raum so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke (90 Prozent) genutzt werden. Das Arbeitszimmer muss von den privat genutzten Räumen durch eine Tür getrennt sein.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
Ich bin Vollzeit beschäftigt und habe mich, aufgrund einer gesuchten Nebentätigkeit, selbstständig gemacht.


Rückfrage:

Sind Sie Vollzeit als Arbeitnehmer tätig und üben nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit aus oder sind Sie ausschließlich selbständig tätig?
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
agnes
Gast

es wurden schon sehr gute Antworten auf die Frage gegeben. Hier findest du zusätzliche Infos http://www.gewerberaeume.net, die dir vielleicht weiterhelfen können. Der Sachverhalt in deinem Fall is ja doch recht kompliziert.
« Zuletzt durch Torsten am Tue Mar 24, 2009 8:35 am bearbeitet. »

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