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#1 Sat Feb 21, 2009 4:49 pm
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Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 18
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Hallo! Für einen zukünftigen Unternehmenszusammenschluss ist folgendes geplant: Ich wäre dann anteiliger Geschäftsführer einer GbR mit einer separaten Betriebsstätte. Ich habe aber zu Hause auch eine kleine Arbeitsecke mit Bücherregal, Fachbüchern, Schreibtisch und PC. Hauptsächlich arbeite ich aber in der Betriebsstätte (also unter 50% zu Hause). Ist es trotzdem möglich, den PC und dessen Kosten sowie Schreibtisch etc. als Betriebsvermögen zu behandeln und entsprechend abzusetzen, da ich dort Rechnungen schreibe und auch Arbeiten durchführe? Danke für die Hilfe.
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#2 Sun Feb 22, 2009 6:56 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, unter die Arbeitszimmer-Regelung fallen nur die anteiligen Raumkosten (Abschreibung, Miete, Energiekosten, Instandsetzung, Reinigung, und ähnliches). Die Kosten der Einrichtung (Möbel, PC, Bilder, und ähnliches) hingegen sind voll abzugsfähig, soweit sie weiter überwiegend betrieblichen Zwecken dienen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Fri Feb 27, 2009 7:13 pm
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Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 18
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Vielen Dank für Ihre Auskunft!!!
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