Ich habe folgende Frage, die mir nicht so klar ist.
Ich plane mich als Unternehmensberater selbständig zu machen und will zunächst von zu Hause arbeiten. Ich habe einen abgeschlossen kleinen Raum in einem Nebengebäude, den ich als Areitzimmer einrichten und nutzen will und der auch den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellt. Soweit so gut. Die Anerkennung könnte daran scheitern, dass ich dort noch private Dinge in Regalen/Schränken lagere und die ich nicht umlagern kann bzw. will. Ich könnte mit einer Nicht-Anerkennung als häuslich genutztes Arbeitszimmer durch das FA leben, da anteilige Miete/Heizung etc. nicht so hoch zu Buche schlagen.
Meine eigentliche Frage ist nun, würden in dem Fall der Nicht-Anerkennung die dazugehörigen Betriebsausgaben für Anschaffung Schreibtisch/-stuhl oder z.B. Farblaserdrucker oder sonstige Büroeinrichtungsgegenstände zwangsläufig dann auch nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden? Oder würden diese Dinge einzeln betrachtet und für jeder sich beurteilt?
Vielen Dank für euren Input im voraus.

