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Betriebsausgaben


Umzugskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben?

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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 2

Zum Jahreswechsel 08/09 habe ich mich in einer mehr als 100km von meinem vorherigen Wohort gelegenen Stadt selbständig gemacht.
Um vor Ort die Selbständigkeit besser vorbereiten zu können, bin ich bereits im September an den neuen Wohnort umgezogen.

1. Können die Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden?

2. Wenn ja,

a) im Jahr 2008 (als Arbeitnehmer), weil hier die Ausgaben getätigt wurden?
b) im Jahr 2008 (als Freiberufler) als vorgezogene Betriebsausgaben?
c) erst im Jahr 2009 (als Selbständiger) als Nachtrag?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
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Zitat
b) im Jahr 2008 (als Freiberufler) als vorgezogene Betriebsausgaben!
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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