Um vor Ort die Selbständigkeit besser vorbereiten zu können, bin ich bereits im September an den neuen Wohnort umgezogen.
1. Können die Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden?
2. Wenn ja,
a) im Jahr 2008 (als Arbeitnehmer), weil hier die Ausgaben getätigt wurden?
b) im Jahr 2008 (als Freiberufler) als vorgezogene Betriebsausgaben?
c) erst im Jahr 2009 (als Selbständiger) als Nachtrag?

