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#1 Fri Feb 27, 2009 8:36 am
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Mitglied
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Beiträge: 3
Ort: Wiesbaden
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Hallo, aufgrund der momentanen Wirtschaftskrise kann ich meinen Mini-Job nicht mehr vollständig abarbeiten und habe somit endlich mal Zeit für mein Gewerbe  Ich möchte gerne einen kleinen Online-Shop eröffnen mit Produkten für Endkunden. Ich selbst darf ja nur Rechnungen ohne MwSt. schreiben, soweit klar! Aber was ist, wenn ich Rechnungen mit ausgewiesener MwSt bekomme oder sogar nur Nettorechnungen?  Aus dem Bauch heraus würde ich auf folgendes "tippen": Bei Rechnungen mit ausgewiesener MwSt bezahle ich den Brutto-Betrag und das FA bekommt nichts. Bei Nettorechnungen bezahle ich den Nettobetrag an die Firma und das MwSt an das FA. Ist das so richtig? Ab wann bekommt das FA Geld von mir? Ab einem bestimmten Gewinn? Nehmen wir an, ich mache 100 Euro reinen Gewinn im Monat, das sind 1200 Euro im Jahr, muss ich diese dann versteuern oder hab ich als Unternehmerin einen gewissen Freibetrag im Jahr? Wird mein Mini-Job aus nichtselbständiger Arbeit dann dort mit angerechnet? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen Vielen Dank und liebe Grüße, Catrin
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#2 Fri Feb 27, 2009 8:47 pm
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Moderator
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Beiträge: 1287
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Hallo, Zitat Bei Rechnungen mit ausgewiesener MwSt bezahle ich den Brutto-Betrag und das FA bekommt nichts. Richtig. Zitat Bei Nettorechnungen bezahle ich den Nettobetrag an die Firma und das MwSt an das FA. Falsch, Nettobetrag an die Firma und nichts ans Finanzamt. Übrigens, es heißt die MwSt. Zitat Ab wann bekommt das FA Geld von mir? Also, Minijobeinnahmen unterliegen nicht der Einkommensteuer beim Empfänger. Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit wird im Prinzip genauso besteuert wie Arbeitslohn aus einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Ob Einkommensteuer anfällt ist unter anderem davon abhängig, ob noch andere steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden. Bei Ehegatten sind die Einkommen beider Ehegatten zusammen zu rechnen. Der Einkommensteuergrundfreibetrag - bis zu dem keine Eiommensteuer anfällt - liegt bei Alleinstehenden bei rund 7.500 EUR und bei Ehegatten bei rund 15.000 EUR. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Fri Feb 27, 2009 9:04 pm
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Mitglied
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Hallo Kexel, Zitat Falsch, Nettobetrag an die Firma und nichts ans Finanzamt. Übrigens, es heißt die MwSt. Und wer bekommt dann die MwSt?? (War nur ein Tippfehler  ) Oder darf ich die "behalten"? Zitat Also, Minijobeinnahmen unterliegen nicht der Einkommensteuer beim Empfänger. Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit wird im Prinzip genauso besteuert wie Arbeitslohn aus einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Ob Einkommensteuer anfällt ist unter anderem davon abhängig, ob noch andere steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden. Bei Ehegatten sind die Einkommen beider Ehegatten zusammen zu rechnen.
Der Einkommensteuergrundfreibetrag - bis zu dem keine Eiommensteuer anfällt - liegt bei Alleinstehenden bei rund 7.500 EUR und bei Ehegatten bei rund 15.000 EUR. Also, ich bin unverheiratet und habe keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte. Dann gelten wohl die rund 7.500 Euro?! Liebe Grüße, Catrin _______________ Neun von Zehn Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin nicht verrückt - Eine summt den ganzen Tag die Melodie von Tetris!
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#4 Fri Feb 27, 2009 9:26 pm
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Moderator
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Hallo, von Ihren Umsätzen ist ja auch keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt abzuführen. Genauso ist es bei anderen Kleinunternehmern. Keine Umsatzsteuerpflicht heißt auch keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ans Finanzamt zu zahlen. Keine anderen Einkünfte und keinen Ehegatten, dann sind Einkünfte bis mindesten 7.500 EUR einkommensteuerfrei. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Mon Mar 16, 2009 8:57 pm
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Mitglied
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Hallo, ich hab da noch mal zwei Fragen  Wenn ich nun Anschaffungen, wie Gefriertruhen, Messer und ähnliches habe, kann ich diese am Jahresende absetzen? Ich wollte dieses Jahr auf einer Messe ausstellen, kann ich die Kosten dafür z.T. absetzen oder geht das gar nicht? Brauche ich eine extra Eintragung auf meinem Gewerbeschein, um auf einer Messe auszustellen und zu verkaufen? Ich bin laut Gewerbeschein Herstellerin und Einzelhändlerin, damit sollte das doch eigentlich kein Problem sein, oder? Liebe Grüße, Catrin _______________ Neun von Zehn Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin nicht verrückt - Eine summt den ganzen Tag die Melodie von Tetris!
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