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#1 Wed Mar 04, 2009 4:28 pm
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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 4
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Hallo! Ich habe folgende Frage. Über vorweggenommene BA wurde ja schon verschiedentlich geschrieben. Beim EÜR müssen die ja immer im Jahr der Zahlung in die Steuererklärung. Aber wie ist das bei einem selbständigen Gewerbetreibenden, der bilanziert? Ich habe mal gelesen, dass die in die erste Bilanz kommen. Konkret, wenn in 2008 schon vorweggenommene BA angefallen sind, der Betrieb aber erst in 2009 so richtig startet, müssen die dann in der Steuererklärung 2008 separat erklärt werden oder erst in 2009 über die Eröffnungsbilanz in die G+V mit einfliessen? Und Zusatzfrage: wie wäre das mit dem Vorsteuerabzug? In 2008 bestand ja noch keine USt. Pflicht. Vielen Dank für euren Input im voraus.
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#2 Sun Mar 08, 2009 7:44 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, für vorweggenommene BA gilt ds Abflussprinzip, sie sind grundsätzlich im Jahr der Zahlung in der Einkommensteuererklärung zu erfassen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Sun Mar 15, 2009 3:06 pm
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Mitglied
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Beiträge: 4
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Antwort kurz und bündig. Vielen Dank. Um die Vorsteuer erstattet zu bekommen müsste ich demnach wohl auch für das Vorjahr eine USt. Erklärung abgeben, auch wenn ich da eigentlich noch nicht "richtig" umsatzsteuerpflichtig war. Ist das richtig so? « Zuletzt durch Torsten am Fri Mar 20, 2009 6:45 pm bearbeitet. »
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#4 Mon Mar 16, 2009 8:56 pm
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Moderator
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JA! _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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