Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Thu Mar 12, 2009 10:19 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 1
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#2 Mon Mar 16, 2009 8:50 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Frage: "Ihr Privat-PKW steht in der Garage. Sie kommen mit dem Betriebs-PKW nach Hause und parken ihn vor der Garage. Es fehlt etwas fürs Abendbrot, das mal eben schnell im 1 km entfernten Supermarkt besorgt werden kann. Welches Auto benutzen Sie?" Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei zwei PKW einer ausschließlich Privat und einer ausschließlich betrieblich genutzt wird. Also, für den betrieblich genutzten PKW ist ein Privatanteil zu rechnen. Ausnahme kann nur sein, wenn es sich um spezielle PKW handelt. Um welche PKW-Arten handelt es sich und um welche Art Gewerbe? _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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