Freue mich über Antwort
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Tue Mar 24, 2009 11:24 am
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Mitglied
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 1
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Freue mich über Antwort |
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#2 Sun Mar 29, 2009 8:08 pm
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Moderator
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Beiträge: 1288
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"Bewirtungskosten" sind, wie das Wort schon sagt, Kosten der Bewirtung, Aufwendungen für Getränke und Speisen. Ein Theaterbesuch ist keine Bewirtung. Er stellt ggf. ein Werbegeschenk dar, allerdings ist die 35-Euro-Grenze zu beachten. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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