Hallo,
hierzu gibt es leider keine eindeutige Antwort.
Einkünfteerzielungsabsicht wird grundsätzlich nicht durch Anlaufverluste infrage gestellt. Dabei ist die steuerrechtlich hinzunehmende Anzahl von Jahren mit Anlaufverlusten nicht generell festzulegen, sondern betriebsindividuell, branchentypisch und konjunkturabhängig zu bestimmen.
Verluste der Anlaufzeit können allerdings steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen.
Unter dieser Voraussetzung liegen keine Anlaufverluste, sondern strukturelle Verluste vor, die zur Annahme einer Liebhaberei führen. Wesentliches Indiz für strukturelle Verluste ist das Fehlen eines schlüssigen Betriebskonzepts.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.