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Betriebsausgaben


Steuerbescheid: Vorläufigkeit oder unter Vorbehalt

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Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 4

Meine Frage:

Selbständig seit 14.3.2008 als Finanzberater. Aufwendungen 2008: 3500,oo
Prov.-Einnahmen: 1500,oo EURO, Verlust: 2000,00 wird mit anderen Einkünften verrechnet. Wielang akzeptiert das FiAmt eine derartige Verlustverrechnung?
Nachhaltigkeit w. Gewinnerzielung. Damit ich bei Auflösung der Selbständigkeit nicht Gefahr laufe, daß bei Vorläufigkeit oder unter Vorbehalt erteilte Einkommensteuerbeschade dazu führen, daß ich dann diese Verluste wieder zu versteuern habe.
Wer kann mir helfen, wie ich vorzugehen habe? Danke
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

hierzu gibt es leider keine eindeutige Antwort.

Einkünfteerzielungsabsicht wird grundsätzlich nicht durch Anlaufverluste infrage gestellt. Dabei ist die steuerrechtlich hinzunehmende Anzahl von Jahren mit Anlaufverlusten nicht generell festzulegen, sondern betriebsindividuell, branchentypisch und konjunkturabhängig zu bestimmen.

Verluste der Anlaufzeit können allerdings steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen.

Unter dieser Voraussetzung liegen keine Anlaufverluste, sondern strukturelle Verluste vor, die zur Annahme einer Liebhaberei führen. Wesentliches Indiz für strukturelle Verluste ist das Fehlen eines schlüssigen Betriebskonzepts.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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