Wieviel % sollte ich maximal für Arbeitszimmer,Besprechungszimmer und Lager ansetzen, um eine gute Chance für die Anerkennung beim Finanzamt zu haben: Bin tätig als freier Finanzberater für verm. Privatkunden. (40 Jahre Bank, jetzt seit 1 Jahr Rentner)
Wohnhaus: 139 Quadratmeter Wohnfläche lt. Einheitswertbescheid 1993. Einheitswert: 72.500,oo DM. Heutiger Verkaufswert (eig.Schätzung: 130 Tsd. EURO). Ich möchte nicht, daß es Betriebsvermögen wird. Das Wohnhaus gehört zu jeweils 50% meine Ehefrau und mir.
Welche Vorgehensweise empfehlen Sie mir?
Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt im voraus und verbleibe
mit den besten Wünschen.
Gruß Hüni44

