Kann ich für diese Tage die 6,00 € Verpflegungsmehraufwand absetzen?
Bei den Fahrtkosten kann ich, soviel mir bekannt ist, nur die Entfernungspauschale absetzen und nicht die gefahrenen km. Stimmt das?
Vielen Dank.
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Fri Mar 27, 2009 10:52 am
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Kann ich für diese Tage die 6,00 € Verpflegungsmehraufwand absetzen? Bei den Fahrtkosten kann ich, soviel mir bekannt ist, nur die Entfernungspauschale absetzen und nicht die gefahrenen km. Stimmt das? Vielen Dank. |
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#2 Sun Mar 29, 2009 7:41 pm
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Moderator
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wenn die Schule Ihre regelmäßige Arbeitsstätte darstellt, können Reisekosten (Verpflegungsmehraufwendungen) nur geltend gemacht werden, wenn Sie außerhalb der Schule (und Ihrer Wohnung) tätig sind. Ja, die Fahrtkosten sind in diesem Fall nur im Rahmen der Entfernungspauschale abzugsfähig. Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit. Regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht. Nicht maßgebend sind Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit. Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist auszugehen, wenn die betriebliche Einrichtung durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Sat Apr 18, 2009 5:38 pm
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die Schule ist doch in diesem Fall des Freiberuflers Kunde oder nicht? Wie ist Ihre Erklärung mit der folgenden Aussage in Einklang zu bringen? Zitat: Der BFH hat klargestellt, dass eine betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers sein kann. Dies gelte auch dann, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist (BFH vom 10.7.2008, Az. VI R 21/07). Zitat ende. Im vorliegenden Fall hatte der Geschäftsführer einer IT Systemberatungsfirma Dienstreisen geltend gemacht. Ich selbst bin als freiberuflicher Informatiker auch überwiegend für einen Kunden in seinen Geschäftsräumen tätig. Mein Unternehmenssitz ist gleich meinem Wohnort. Ich fahre demnach nach meinem Verständnis täglich von meiner Arbeitsstätte zu einem Kunden. Ist das BFH Urteil in diesem Fall nicht die Lösung des Problems? Viele Grüße, Claus |
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#4 Sun Apr 19, 2009 12:45 pm
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Moderator
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die aktuelle Rechtsprechung des BFH kann die Lösung des Problems sein, sehen Sie sich aber auch mal meine Antwort auf einen ähnlichen Fall an http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-316.html _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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