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Betriebsausgaben


Einkauf im Ausland

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Mar 2009
Beiträge: 1

Hallo liebes Team von betriebsausgaben.de

es gibt ja viele dieser Bildbörsen im Internet mit Sitz in Deutschland oder auch im Ausland.

Ich frag mich folgendes:
Angenommen jemand kauft Bilder von einer Bildbörse mit Sitz in Ungarn und auf der Rechnung steht 0% VAT (Mehrwertsteuer).

Ist das so gesehen eigentlich zulässig oder muß man im Nachhinein noch MwSt. auf den Rechnungsbetrag ans Finanzamt abtreten und ist das somit auch vorsteuerfähig?

Wie muß der Käufer das überhaupt in seine Buchhaltung eingeben? Als Umsatzsteuer freier Einkauf oder muß er selbst 19% zum Rechnungsbetrag dazu rechnen und bei der Vorsteueranmeldung ans Finanzamt entrichten?

Ist das Kaufen von digitalen Bildern (bzw. das Kaufen der Nutzungsrechte) eigentlich als Ware anzusehen oder als Dienstleistung?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

der Verkauf von Digitalfotos per Internet stellt umsatzsteuerrechtlich eine sonstige Leistung, in Form der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten dar.

Die Frage der Umsatzsteuerpflicht bestimmt sich für einen deutschen Unternehmer nach der Art (Privat oder Betrieb) und dem Wohnort bzw. Betriebssitz des Käufers.

Bezieht eine Privatperson ein digitales Bild aus dem Ausland fällt keine Umsatzsteuer an.

Bezieht ein Unternehmer (keine umsatzsteuerfreier Kleinunternehmer) ein digitales Bild aus dem Ausland, so hat er vom Kaufpreis 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und kann den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen, per Saldo verbleibt also keine Zahllast.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 13

Hallo allerseits,
Sie schreiben:
"Bezieht ein Unternehmer (keine umsatzsteuerfreier Kleinunternehmer) ein digitales Bild aus dem Ausland, so hat er vom Kaufpreis 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und kann den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen, per Saldo verbleibt also keine Zahllast."
Meine Frage:
Ich bin selbständiger Kommunikationsdesigner, kaufe in Canada digitale Bildrechte (Ohne USt) und verwende sie z.B. für Anzeigen u.ä. Die Rechnung an meine Kunden erstelle ich mit 19 % USt.
Wenn ich Sie also richtig verstanden habe, muss ich auf jede Rechnung aus Canada 19 % draufrechnen und als Vorsteuer buchen. Habe ich bisher nicht gemacht. Kann ich das für dieses Jahr noch nachträglich korrigieren? :shock:
Vielen Dank jetzt schon für Ihre Antwort!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
Wenn ich Sie also richtig verstanden habe, muss ich auf jede Rechnung aus Canada 19 % draufrechnen und als Vorsteuer buchen. Habe ich bisher nicht gemacht. Kann ich das für dieses Jahr noch nachträglich korrigieren?


Es sind 19 % als Umsatzsteuer zu buchen und der gleiche Betrag auch als Vorsteuer. Die korrekte Buchung ist vom jeweiligen Buchhaltungssystem abhängig - mal in der Doku unter Umsätze nach § 13b UStG nachsehen.
Dies kann auch noch nachträglich korrigiert werden - oder vereinfacht in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010 erfolgen die Eintragungen
- in Zeile 49, Felder 52 + 53 und
- in Zeile 58, Feld 67
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 13

Hallo,
sehr herzlichen Dank für die Info! Habe erst heute wieder Zeit gefunden für die Buchhaltung!
Übrigens: ein Kompliment an das ganze Team. Sie machen einen tollen Job!!

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