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#1 Fri Apr 10, 2009 2:12 pm
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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 2
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Ich habe 2007 und 2008 angespart auf ein KFZ. Dann mußte ich in Praxisgeräte investieren, habe das Geld für die Praxisgeräte genommen, für Auto war nichts mehr übrig. Steuerberater hat mir nichts dazu gesagt. Er bucht. Das Finanzamt hat in der Prüfung die Auflösung verlangt und die Aktivierung. Jetzt soll ich Steuern nachzahlen. Kann ich wirklich die Investition nicht umdeuten? Denn mobiles Wirtschaftsgut ist doch beides?? Danke!
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#2 Tue Apr 14, 2009 7:18 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, fahren Sie einfach mit den Praxisgeräten beim Finanzamt vor und holen den Finanzbeamten zur Prüfung ab. Geht doch laut Ihrer Aussage - oder? Eine Ansparrücklage aus 2006 ist spätestens nach zwei Jahren, also in 2008 aufzulösen. Ein Investitionsabzugsbetrag aus 2007 ist spätestens nach drei Jahren rückwirkend aufzulösen. Paxisgeräte sind eindeutig kein Kfz und auch in keinster Weise vergleichbar. Umdeutung nicht zulässig. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Tue Apr 14, 2009 9:14 pm
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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 2
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Zunächst mal Danke. Beim Lesen fiel mir auf, ich habe 2006 / 2007 angesparet, nicht 2008! Sorry dafür. Die Entscheidung war doch 2006!!! Also ist doch auch 2007 noch Angespart für Abschreibung/Anschaffung???? Oder kann ich das teilen? 1/2 für angesparte Investition. Ich habe so verstanden, ob ich für Auto oder Praxis anspare, ist im Prinzip gleich?? Danke.
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#4 Sun Apr 19, 2009 1:05 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, also, ob Sie für Auto oder Praxis ansparen ist nicht gleich. Sparen Sie für Auto und investieren tatsächlich in Praxis, dann ist die Ansparrücklage mit Zinszuschlag gewinnerhöhend aufzulösen. Zitat Also ist doch auch 2007 noch Angespart für Abschreibung/Anschaffung???? Oder kann ich das teilen? Was Sie hier genau wissen wollen ist mir nicht ganz klar. Ihre Frage scheint ungenau gestellt zu sein. Nach Aufassung der Finanzverwaltung kann eine Ansparrücklage nur in einem Kalenderjahr angesetzt werden, eine Verteilung auf zwei Jahre ist nicht möglich. Diese Meinung wird aber seitens der Fachkommentierung nicht geteilt und in der Praxis wurden schon sehr oft Fälle mit einer Verteilung auf zwei Jahre - evtl. wider besseren Wissens des Finanzbeamten - auch anerkannt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Wed Oct 21, 2009 11:01 am
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Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 2
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Hallo und guten Tag, ich möchte zunächst die Moderatoren und Nutzer des Forums grüssen und Ihnen im Voraus danken für die freundliche Unterstützung. Denn mehr als Fragen werde ich als Laie in Steuerfragen hier wohl nicht beitragen können  , von denen ich die eine oder andere habe - insbesondere, wenn es gegen Jahresende geht und man bestimmte geschäftliche Entscheidungen zu treffen hat... Ich bin Einzelunternehmer und betreibe ein Gewerbe, den Gewinn ermittle ich nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Zusammenhang mit der künftigen Anschaffung eines KFZ (in 2010 oder eher wohl 2011) denke ich über die Bildung einer Ansparrücklage von ca. 4.000 - 5.000 Euro in 2009 nach und las diesbezüglich im Internet über verschärfte Vorschriften: Zitat Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen dargelegt werden, um eine Ansparabschreibung in Anspruch nehmen zu können. (2005) http://www.betriebsausgabe.de/blog/2005/02/14/vorschriften-fur-ansparabschreibung-verscharft/ Was ist erforderlich, damit das Finanzamt die Ansparrücklage als Betriebsausgabe 2009 akzeptiert? Muss ich eine verbindliche Bestellung beim Autohändler tätigen und den Nachweis darüber meiner Steuererklärung beifügen? Was ist sonst noch zu beachten hinsichtlich der Dokumentation des Ganzen, zur Vorlage beim FA? Nochmals besten Dank und freundliche Grüsse Tom
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#6 Sun Oct 25, 2009 1:42 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, also - bei Ihren Missverständnissen bzw. Fehlinterpretationen von Aussagen im Internet, empfehle ich Ihnen sich Rat bei einem/r Steuerberater/in einzuholen. Sie sparen mehr als er/sie kostet. Besteht das Gewerbe bereits, ist keine Bestellung in 2009 erforderlich - dies gilt nur für erst im Folgejahr neu zu gründende Unternehmen. Für PKW kann ein Investitionsabzugsbetrag nur in Anspruch genommen werden, wenn dieser mehr als 90% betrieblich genutzt wird. Bei üblicher Privatnutzung ist ein Investitionsabzugsbetrag nicht möglich. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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