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#1 Mon Apr 13, 2009 9:04 pm
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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 3
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Hallo, die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung möchte ich in der Einnahmen Überschussrechnung buchen, um diese geltend zu machen. Geht das grundsätzlich ? Ich den die Hausratversicherung ist privat - also Konto 1800 im SKR 03. Wohin buche ich die Haftpflichtversicherung, damit ich diese in der Anlage EÜR etc geltend machen kann ? Michael « Zuletzt durch Michael am Mon Apr 13, 2009 9:06 pm bearbeitet. »
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#2 Tue Apr 14, 2009 11:23 am
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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hallo Michael, zunächst muss geklärt werden, und diese Versicherungen betrieblich veranlasst sind. Sie müssen also für dein Geschäft entstanden sein. Bei der Hausratversicherung ist das in der Regel sehr unwahrscheinlich, bei der Haftpflichtversicherung wiederum wahrscheinlich. Eine Haftpflichtversicherung muss allerdings gewerblich abgeschlossen sein, hier geht nicht die private Haftpflichtversicherung. Auch muss unterschieden werden zwischen der Kfz Haftpflicht und der gewerblichen Haftpflichtversicherung. Handelt es sich tatsächlich um eine gewerblicher Haftpflichtversicherung für das Gewerbe, so ist sie in SKR 04 der Datev auf dem Konto 6400 zu buchen. Im SKR 03 lautet das Konto 4360. sofern es sich um eine Kfz Haftpflichtversicherung handelt, ist das Konto Kfz Versicherungen (SKR 03 4520, SKR 04 6520) zu verwenden. hier findest du weitere Buchungssätze
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#3 Tue Apr 14, 2009 9:23 pm
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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 3
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Hallo Torsten, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Beide Vericherungen sind privat (private Hausratversicherung und private Haftpflichtversicherung), daher nicht betrieblich veranlasst. Da ich nur ein Konto einsetze buche ich das auf 1800 im SKR 03. Kann man eine dieser beiden Versicherungen insgesamt steuermindernd geltend machen oder werden aus dem versteuerten Einkommen bezahlt? Michael
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#4 Wed Apr 15, 2009 3:24 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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Die private Haftpflichtversicherung kann man sicher noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe ansetzen. Ob es allerdings eine steuerliche Auswirkung hat, hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab, daher kann ich da keine Aussage treffen. Das sollte mit einem Steuerberater oder mit dem entsprechenden Steuerprogrammen ermittelt werden.
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#5 Wed Apr 15, 2009 10:40 pm
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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 3
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Hallo Torsten, vielen Dank für Deine klaren Antworten Michael
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