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Betriebsausgaben


Vorkosten Arbeitszimmer

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Apr 2009
Beiträge: 2

Habe in 2008 ein Einfam.-Haus erworben, welches ich selber bewohne und in dem sich ein Raum für meine Freiberufliche Tätigkeit befindet. Die für das Haus anfallenden Kosten kann ich ja anteilsmässig absetzen. Was aber ist mit den Vorkosten für den Kauf der Immobilie: Notar, Eintragungen, Löschungen, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer?
« Zuletzt durch Torsten am Tue Apr 14, 2009 6:40 pm bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

diese Kosten stellen sogenannte Anschaffungsnebenkosten dar, erhöhen die Anschaffungskosten und damit die Abschreibung.

Grundschuldbestellungskosten sind als Finanzierungskosten anteilig sofort abzugsfähig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 2

Danke für die schnelle Antwort! Was die Grunderwerbsteuer angeht, so hatte ich gehört, dass eine gezahlte Steuer niemals (anteilmässig) absetzbar ist.
Stimmt das? (für die Kirchensteuer zumindest ja nicht, soweit ich weiss).
Danke im Voraus!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
so hatte ich gehört, dass eine gezahlte Steuer niemals (anteilmässig) absetzbar ist.

Vergessen Sie einfach alles, was Sie so hören - fragen Sie lieber direkt einen Experten.
Sehr viele Steuern mindern wiederum andere Steuerbelastungen, und zwar bewusst, um eben eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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