« Zuletzt durch Torsten am Tue Apr 14, 2009 6:40 pm bearbeitet. »
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Tue Apr 14, 2009 8:32 am
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Beiträge: 2
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#2 Tue Apr 14, 2009 7:22 pm
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Moderator
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diese Kosten stellen sogenannte Anschaffungsnebenkosten dar, erhöhen die Anschaffungskosten und damit die Abschreibung. Grundschuldbestellungskosten sind als Finanzierungskosten anteilig sofort abzugsfähig. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Tue Apr 14, 2009 9:53 pm
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Beiträge: 2
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Stimmt das? (für die Kirchensteuer zumindest ja nicht, soweit ich weiss). Danke im Voraus! |
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#4 Sun Apr 19, 2009 12:59 pm
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Moderator
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Vergessen Sie einfach alles, was Sie so hören - fragen Sie lieber direkt einen Experten. Sehr viele Steuern mindern wiederum andere Steuerbelastungen, und zwar bewusst, um eben eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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