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Betriebsausgaben


Rechtschutzversicherng geschäftlich, obwohl privater PKW

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 4

Hallo,

folgende Frage würde ich gerne stellen:

für unseren Motorrad-Kleidung-Verkauf (Verkauf hauptsächlich über´s Internet) nutzen wir unseren Privaten PKW um in unser Lager zu fahren oder geschäftliche Wege zu erlegigen. Der private Anteil der Nutzung ist wesentlich höher, als der geschäftliche. Unsere Versicherung hat uns jetzt darauf angesprochen, ob wir unsere (private) Kfz-Rechtschutzversicherung nicht mit einer "geschäftlichen" Kfz-Rechtschutzversicherung ergänzen möchten, damit bei geschäftlichen Fahrten, bei evtl. Streitigkeiten die Kfz-Rechtschutzversicherung auch die Kosten übernimmt.
Kann da das Finanzamt dann sagen, das Kfz ist kein Betriebsvermögen, also kann auch keine Kfz-Rechtschutzversicherung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Danke im voraus schon einmal für Eure Antwort.

Ulrike
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

unabhängig von der versicherungsrechtlichen Einteilung werden alle Kfz-Kosten, auch Kfz-Rechtsschutzversicherung, steuerlich einheitlich behandelt.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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