
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Wed Apr 15, 2009 5:50 pm
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Beiträge: 4
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#2 Thu Apr 16, 2009 12:19 pm
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Administrator
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Beiträge: 197
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Wartezeiten sind beim Finanzamt je nach Saison, Jahreszeit oder Witterung unterschiedlich. In der Regel kann es vorkommen, dass gerade im Sommer, Ferienzeit oder Urlaubszeit sich die Bearbeitung verzögert.Sofern die Erklärungen mit dem elektronischen Systemen der Finanzbehörden (Elster) gesendet wurden, ist wohl die Finanzverwaltung angehalten, die Erklärung innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Genau kann ich es jedoch nicht sagen, im Zweifel würde ich einfach meinen Sachbearbeiter anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen. Mehrere Monate Wartezeit habe ich bisher nur erlebt, wo es, wie gerade um viele Änderungen aufgrund eines Urteils ging. Das Finanzamt ist eben gerade noch dabei, die ganzen Steuererklärungen hinsichtlich der Fahrtkostenpauschale zu korrigieren und erneut raus zu senden. Deswegen werden sicherlich viele anderer Steuererklärungen zurückgestellt. Das müsste sich aber auch bald gelegt haben. _______________ Viel Erfolg wünscht Torsten betriebsausgabe.de Frage nicht beantwortet? Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. |
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#3 Fri Apr 17, 2009 4:22 pm
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Beiträge: 4
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Das es sich um eine größere Rückzahlung handelt, glaube ich eher, daß das FA sich Zeit lassen wird. Leider. |
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#4 Fri Apr 17, 2009 4:24 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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_______________ Viel Erfolg wünscht Torsten betriebsausgabe.de Frage nicht beantwortet? Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. |
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#5 Fri May 22, 2009 1:00 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 4
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der Wahnsinn geht weiter. Habe heute mit dem FA gesprochen. Mit einem Bescheid ist nicht vor September 2009 zu rechnen, da die Software nicht funktioniert und jeder Bescheid nachgerechnet werden muß. Ist das normal? Kann ich dagegen etwas unternehmen? Gruß Axel |
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#6 Fri May 22, 2009 5:22 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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_______________ Viel Erfolg wünscht Torsten betriebsausgabe.de Frage nicht beantwortet? Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. |
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#7 Thu Jun 04, 2009 5:16 pm
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Moderator
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Beiträge: 1287
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"die liebe Verwaltung" Rein gesetzlich gesehen gibt es kaum Möglichkeiten. Aufgrund der Rechtsprechung kann eine sogenannte Untätigkeitsklage frühestens nach sechs Monaten beim Finanzgericht eingereicht werden. Sollten Sie auf der anderen Seite Steuerschulden haben oder Steuervorauszahlungen leisten müssen, dann können Sie eine sogenannte Verrechnungs-Stundung beantragen. Dies bedeutet, die Steuervorauszahlungen so lange stunden lassen, bis das Guthaben festgesetzt wurde. Vielleicht wenden Sie sich auch mal an den Vorsteher des Finanzamts oder die übergeordnete Dienststelle, die zuständige Oberfinanzdirektion - hilft auch machmal bestimmte Dinge zu beschleunigen. Wenn alles nichts hilft - Presse einschalten. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. « Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Fri Jun 05, 2009 7:37 pm bearbeitet. » |
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#8 Tue Jun 09, 2009 2:31 pm
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Mitglied
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Beiträge: 4
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Vielen Dank für die Antwort. Ich werde noch bis Ende August abwarten. Vielleicht tut sich nach den Sommerferien etwas. Z.Z. leiste ich Vorauszahlungen. Wenn bis dahin nichts kommt, dann werde ich die sogenannte Verrechnungs-Stundung beantragen. Eine Untätigkeitsklage wird die Finanzbeamten nicht aus dem Stuhl helfen. |
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#9 Wed Jun 10, 2009 11:07 am
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Mitglied
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Da bringt auch die schönste Untätigkeitsklage nichts, weil einfach nicht läuft. Es wurde gleichzeitig das Zuständigkeitssystem geändert, eine neue Software eingeführt und die Verwaltung allgemein auf Doppik umgestellt. Allein die Umstellung pro FA dauert einen guten Monat, bis alles wieder vernünftig läuft danach wieder wenigstens ein halbes Jahr. Dafür sind sie auch mit Fristverlängerungen nicht so zimperlich und sehr unbürokratisch Auch wenn es nicht schön ist, dann hoffe wenigstens auf eine gute Verzinsung... ![]() _______________ ----- Stefan Gehringer Steuerberater Steuerberatung speziell für Existenzgründer und kleine Unternehmen Grundlagenkurse Buchhaltung, Gewinnermittlung und Umsatzsteuer auf Anfrage |
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