Nach Erteilung des Bescheides im Herbst 2008 wird die Einkommenssteuererstattung 2007 auf das o.g. Konto überwiesen. Inzwischen läuft eine Umsatzsteuersonderprüfung für das Jahr 2007 (Gewerbeanmeldung 2007), die am 19. März 2009 mit einem positiven Bescheid der USt-Erstattung für 2007 wie erwartet abgeschlossen wird.
Seit Februar 2009 besteht ein neues Geschäftskonto für den Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige teilt dies per E-Mail am 11. Februar dem Finanzamt mit, sendet zur Sicherheit diese Information postalisch am 13. Februar nach. Die Erstattung aus der USt-Sonderprüfung soll auf dieses neue Konto fliessen. Der Steuerpflichtige geht davon aus, dass die Stammdaten entsprechend gepflegt werden.
Auf dem Bescheid des 19. März 2009 findet sich dann auch die Angabe, auf welches Konto überwiesen wurde. Der Steuerpflichtige bemerkt, dass auf das gekündigte Geschäftskonto aus dem Juli 2008 überwiesen wurde. Der Steuerpflichtige steht mit der Bank, die dieses Geschäftskonto führte, in einem Rechtsstreit.
Der Steuerpflichtige benachrichtigt das Finanzamt umgehend. Dort sagt man ihm nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung, dass man das Geld zurückholen könne, wenn der Rechtsanwalt per Schreiben darlegt, ab wann das Konto nicht mehr im Bestand des Steuerpflichtigen stand.
Dies geschieht am nächsten Tag durch den RA, die Sachbearbeiterin verabschiedet sich allerdings in den Urlaub und übergibt das Anliegen ohne weitere Veranlassung an die Stellvertreterin, die wiederum erst handeln möchte, wenn die Sachbearbeiterin zurückgekehrt ist.
Der Steuerpflichtige ist sehr verwundert und verfasst einen Brief an den Vorsteher des Finanzamtes mit der Schilderung des Sachverhaltes. Weiterer Inhalt war u.a., dass man bereits in der Steuererklärung 2007 ein Konto zur Erstattung angegeben habe - und im Februar 2009 ein neues Konto mitteilte - die Stammdatenpflege aber anscheinend nicht erfolgt sei, womit die Steuererstattung nicht auf das richtige Konto fliessen konnte. (Als Anlage wurde die Kontodaten- Mail beigefügt).
Der Steuerpflichtige setzt nun eine Frist zur erneuten Überweisung, da er den Fehler ja nicht verursacht hat - eine Abtretung der Forderung an Dritte (hier Rechtsstreit-Kreditinstitut) auch nicht erfolgt sei.
Eine Reaktion seitens des FA erfolgte erst mal nicht.
Nach einer Woche ruft der Steuerpflichtige im Büro der zurückgekehrten Urlauberin an, diese hat plötzlich Redeverbot erteilt bekommen. Im Anschluß wendet er sich an den Vorsteher, um nach dem Sachstand zu fragen. Dieser gab kurz angebunden Auskunft und teilte dem Steuerpflichtigen mit, dass man die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben habe. Anzeige wegen Betruges wurde gegen den Steuerpflichtigen gestellt mit der Begründung, dass die versendete Mail nicht im Maileingang (Journal) des Finanzamtes verzeichnet war und der Steuerpflichtige die Mail ,,gefälscht" hätte, um an das Geld zu kommen. Wenn man den Vorgang nicht an die Staatsanwaltschaft übergeben hätte, hätte das Finanzamt den Betrag nochmals auszahlen müssen - das hätte man damit umgangen.
Der Steuerpflichtige ist ratlos, da er sich keiner Schuld bewusst ist - schliesslich hatte das Finanzamt von der Stunde der Abgabe der Steuererklärung im Juni 2008 bis zum Bescheid vom 19. März 2009 Zeit, die Stammdaten entsprechend der Steuererklärung einzupflegen.
Wie kann sich der Steuerpflichtige nun wehren? Welches Recht hat das Finanzamt, einen steuerzahlenden Bürger anzuzeigen, wenn der Fehler anscheinend im ,,Betriebsablauf" des Finanzamtes und im schlampigen Umgang mit Daten zu suchen ist??
Der Steuerpflichtige ist hauptberuflich Bundesbeamter und riskiert für eine Steuererstattung von 1600€ nach 24 Jahren der Zugehörigkeit seiner Laufbahn auf keinen Fall seinen Job - auch wenn das Guthaben auf dem Geschäftskonto natürlich besser angelegt gewesen wäre. Es geht hier aber um das Prinzip.
Im Jahr 2006 hat das selbe Finanzamt einen Steuerbescheid fehlerhaft adressiert, dieser wurde dann 89 Kollegen des Dienstortes meines Mannes zur Kenntnis gegeben - hier lag eine Verletzung des Steuergeheimnisses vor - damals haben wir nichts unternommen, da auch Finanzbeamte Fehler machen können...den Dank dafür werden wir demnächst im Briefkasten vorfinden.
Ich würde mich über einen Rat freuen..wie sollen wir uns verhalten?
In meiner kurzen, akitven Zeit im Steuerberatungsbüro ist mir ein solcher Fall noch nicht untergekommen, in der Behördenschlamperei dem Steuerpflichtigen untergeschoben wird...
Mit freundlichen Grüßen
Jutta
Für eine Antwort dankbar verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

