wie sind die Beiträge einer Rechtsschutzversicherung zu behandeln wenn die Versicherung sowohl betriebliche, private und Verkehrsangelegenheiten abdeckt.
Aus dem Vertrag und der Rechnung ergibt sich nur ein Gesamtzahlbetrag, kann dieser 50/50 aufgeteilt werden?
Danke Hoimar
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