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Betriebsausgaben


betrieblichen Teil der Rechtsschutzversicherung ermitteln

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 7

Hallo Forum,

wie sind die Beiträge einer Rechtsschutzversicherung zu behandeln wenn die Versicherung sowohl betriebliche, private und Verkehrsangelegenheiten abdeckt.

Aus dem Vertrag und der Rechnung ergibt sich nur ein Gesamtzahlbetrag, kann dieser 50/50 aufgeteilt werden?

Danke Hoimar
« Zuletzt durch Torsten am Tue Apr 21, 2009 12:21 pm bearbeitet. »
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Die tatsächliche Aufsplittung der Rechtsschutzversicherung sollte man sich von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen. Dann kann man den betrieblichen Teil und den privaten Teil extra buchen und so gewinnmindernd erfassen.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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