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Betriebsausgaben


§ 4 Abs. 4 a EStG

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 2

Hallo,

ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen (Einzelunternehmer). Nun bin ich in der Anlage G auf den o. g. Paragrafen gestoßen.
Unter den laufenden Gewinnen des Betriebes soll ich die Entnahmen und Einlagen angeben, weil diese für diese für die Ermittlung des betrieblichen Schuldzinsenabzug notwendig sind.
1. Ich habe weder betrieblich noch privat Schulden - es fallen also keine Zinsen an.
2. Habe ich nur Privatennahmen im Sinnes meines „Gehaltes” (man muss ja auch private Sachen bezahlen - wie KV, Versicherungen, GEZ ...) und ab und zu eine Privateinlage.
Muss ich die Privateinlagen und -entnahmen trotzdem angeben?

In einem anderen Forum schrieb man, dass ich diese Angaben trotzdem machen muss - wegen eventueller Über- oder Unterentnahme.

Ich wäre Ihnen für eine 2. Meinung sehr dankbar, da mit dem Finanzamt nicht zu Spaßen ist und ich auf keinen Fall etwas falsch machen will.

Viele Grüße
Micha

Ps: Sorry, wenn meine Anfrage jetzt zum 2. Mal eingegangen sein sollte. Beim ersten Versuch war ich nach dem Drücken den OK-Buttons plötzlich ausgeloggt. Dadurch habe ich vermutet, dass da etwas schief gelaufen sein könnte.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

keine Schuldzinsen - keine Angaben über Privatentnahmen/-einlagen erforderlich - so einfach.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 2

Vielen Dank für die Antwort!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
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Bitte
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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