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Betriebsausgaben


Verpflegungsmehraufwand für Geschäftsfüher

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 1

Hallo,

kann mir jemand helfen? Ich habe das Problem, dass ich eine Reisekostenabrechnung erstellen soll. Das ich den Verpflegungsmehraufwand ansetze ist ja klar aber wie ist es mit Bewirtungskosten des Unternehmer? Muss ich die separat buchen auf Privatkonto oder fallen die Kosten doch in den Betriebsaufwand rein??
« Zuletzt durch Dani am Wed May 06, 2009 10:35 am bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1286
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

das einzelne getrennte alleine Essen des Unternehmers ist - wie beim Arbeitnehmer - dessen Privatvergnügen, steuerlich kann nur der Verpflegungsmehraufwand nach Pauschbeträgen geltend gemacht werden.

Beim Einzelunternehmen wird das tatsächliche Essen auf Privat bei einer GmbH auf Verrechnungskonto Geschäftsführer gebucht.

Neben den Verpflegungsmehraufwendungen sind Bewirtungskosten von Dritten (einschließlich der Kosten des bewirtenden Unternehmers), unter Beachtung der 70:30-Regelung, abzugsfähig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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