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Betriebsausgaben


"Unbares" Geschenk an Geschäftsfreund

Moderatoren: Steuerberater Kexel.

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Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 13

Hallo,
als Freiberufler i.S. Graphik- u. Kommunikations-Design haben wir einen Berufskollegen (Anfänger), der gelegentlich Aufträge für uns ausführt (ist also als Geschäftsfreund zu bezeichnen) eingeladen, mit uns die Musik-/Medien-Messe in Frankfurt zu besuchen. Wir haben ihm entsprechend das Hotel (59 €) und die Tagskarte (27 €) bezahlt.
Ist das als Geschenk anzusehen? Dann hätten wir die Freigrenze von 35 € pro Jahr/Geschäftsfreund überschritten? Oder können wir das einfach als ganz normale Werbungskosten buchen?
Danke im Voraus für hilfreiche Info und schönes Wochenende!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

hier gilt die Standardanwort eines Steuerberaters: "Es kommt darauf an ..."

Wurde die Messe aus rein beruflichen Gründen besucht und dient die Kostenübernahme für den Subunternehmer der beruflichen Abstimmung für künftige gemeinsame Projekte/Aufträge, dann dürften voll abzugsfähige Betriebsausgaben vorliegen.

Stellt der gemeinsame Messebesuch nur eine reine Festigung des beruflichen und persönlichen Kontakts dar, so etwa wie bei einem unverbindlichen Abendessen, dann dürfte der Geschenkkarakter überwiegen.

Bitte und ein schönes Rest-Wochenende.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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