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Ansparabschreibung nach §7g (altes Recht)-Erhöhung?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Beiträge: 2

Hallo,
ich habe folgendes Problem: Für die Jahre 2007-2012 wurde eine Ansparabschreibung nach §7Abs. 3,6,7 ESTG(alte Fassung) für einen PKW (netto 35.000) in Höhe von 7.000Euro gebildet, was ja nur 20% entspricht. Diese Ansparanschreibung ist in der Gewinnermittlung nach §4Abs. 3 ESTG dokumentiert und wurde vom Finanzamt nicht verworfen (Est-bescheid für 2007 liegt bereits vor). Nunmehr meine Frage: Kann ich für das Jahr 2008 die gebildete Ansparabschreibung für den Pkw um nochmal 7000€ (damit dann 40% von 35.000€) erhöhen (quasi auffüllen), oder ist dies nicht mehr möglich, da ja jetzt eine neues Gesetz gilt (Investitionsabzugsbetrag)?.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

es gilt neues Recht.
Ein Investitionsabzugsbetrag kann bis die volle Höhe von 40 % erreicht ist angesetzt werden. Allerdings unter den neuen Voraussetzungen, unter anderem, dass der PKW fast ausschließlich betrieblich genutzt wird (Privatanteil max. 10 %).
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 2

Erst mal vielen Dank für die Antwort,
welche natürlich nícht in meinem Sinne ist.
(Der Nachweis der fast ausschließlichen betriebl. Nutzung ist bei einem Pkw schwierig.)
Mein Gedanke war / ist, dass ja der Höchstbetrag nach altem Recht nicht ausgeschöpft wurde und somit eine "Auffüllung" bis zur 40%-Grenze möglich ist. Weiterhin wurde die "alte" Ansparabschreibung unter den Bedingungen für Existenzgründer gebildet, während es beim Investitionsabzugsbetrag diesen Begriff nicht mehr gibt.
Wie soll den die Abschreibung ausehen bei Anschaffung des Pkw?( tlw. nach altem o. neuen Recht )
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

da ein Investitionsabzugsbetrag nach neuem Recht, aufgrund des über 10%igen Privatanteils, nicht möglich ist, ist der PKW ganz normal über sechs Jahre abzuschreiben, linear oder degressiv. Die Auflösung der Ansparrücklage (nach altem Recht) erfolgt gewinnerhöhend im Anschaffungsjahr.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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