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#1 Tue May 19, 2009 6:51 am
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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 6
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Hallo, Wie oft muss ich die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnungen machen? Immer nach Jahresende oder jeden Monat? Ich dachte immer, dass ich es nur ein Mal im Jahr machen muss, aber Gestern wurde mir gesagt, dass ich es jeden Monat machen muss. Da habe ich schon das Problem, weil ich seit drei Monaten ein Kleinunternehmen habe und noch keine EÜR geschickt habe. Danke für das Antworten.
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#2 Tue May 19, 2009 3:31 pm
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Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 4
Ort: Berlin
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Hallo, die Gewinnermittlung mit EÜR muss einmal jährlich gemacht werden. Als Kleinunternehmer, der sein Unternehmen neu angemeldet hat, hast Du in den ersten zwei Betriebsjahren monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben. Vielleicht hat Dein Informationsgeber das verwechselt.
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#3 Thu Jun 04, 2009 5:23 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, korrekt was alves schreibt. Die Anlage EÜR ist Bestandteil der jährlichen Einkommensteuererklärung. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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