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Betriebsausgaben


Teppich für häusliches Arbeitszimmer

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 2

Hallo an alle,
ich habe da eine Frage zum häuslichen Arbeitszimmer. Wenn es nicht der berufliche Mittelpunkt ist, zählen Wirtschaftsgüter der Ausstattung (z B. Teppich) nicht mehr als Betriebsausgaben. Wie sieht es denn mit der MwSt für den Teppich aus? Kann ich mir die als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen?
Und zählt eine Schutzmatte für den Teppich auch zur Ausstattung oder zu den sonstigen Betriebsausgaben (Bürobedarf)?
Viele Grüße
empreson
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
Wenn es nicht der berufliche Mittelpunkt ist, zählen Wirtschaftsgüter der Ausstattung (z B. Teppich) nicht mehr als Betriebsausgaben.


Warum?

Nicht abzugsfähig sind in diesem Fall nur die Kosten des Arbeitszimmers selbst, also die Raumkosten (anteilige Abschreibung oder Miete, Strom, Heizung, Wasser, Renovierungskosten).

Abzugsfähig bleiben dagegen die ausschließlich oder fast ausschließlich (> 90 %) beruflich oder betrieblich genutzten Einrichtungsgegenstände. Und ein lose verlegter Teppich ist kein Gebäude-/Raumbestandteil, sondern eben Einrichtung. Steht auf diesem der ausschließlich beruflich/betrieblich genutzte Schreibtisch, dann ist auch der Teppich steuerlich abzugsfähig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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