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#1 Fri May 22, 2009 3:12 pm
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Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 2
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Hallo, ich habe ein festen Job und seit über ein Jahr arbeite ich auch als Spanischlehrerin. Mein festen Job ist mein Haupteinkommen. Für meine Arbeit als Lehrerin muss ich zu Hause auch am Computer arbeiten. Ich wollte fragen, ob ich mein Arbeitszimmer verteuern kann. Ich wohne mit meinem Freund in einem drei Zimmer Wohnung (82 m2). Der Computer ist in unserem Schlafzimmer. Kann ich das machen? was könnte ich auch sonst noch verteuern? Vielen Dank. 
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#2 Sun May 24, 2009 6:57 pm
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Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 4
Ort: Berlin
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Hallo Frau grdiaz, ich nehme an, dass Sie nicht zuhause Spanisch unterrichten. Dann wird Ihre häusliche Arbeit in Relation zu Ihrer Tätigkeit als Spanischlehrerin nicht den Mittelpunkt Ihrer selbstständigen Tätigkeit bilden und das Arbeitszimmer wird wahrscheinlich nicht anerkannt. Angestellte Lehrer können übrigens auch kein häusliches Arbeitszimmer ansetzen. Der Computer im Schlafzimmer wäre ein weiterer Hinderungsgrund für einen steuerlichen Abzug, ein Arbeitszimmer sollte etwa so aussehen, wie man sich ein Arbeitszimmer vorstellt. Fachliteratur, Fahrtkosten zur Schule, evtl. der Kauf eines neuen Computers sind abzugsfähig. Grüße aus Berlin Christopher Alves _______________ Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher Alves Clausewitzstr. 2 10629 Berlin
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#3 Tue May 26, 2009 12:11 pm
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Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 2
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Vielen Dank für die Antwort. Mein festen Job ist als Verkäuferin aber ich glaube das ändert nichts. Eine Freundin auch Spanischlehrerin, die nur als freiberuflich arbeitet, hatte mir über die Arbeitszimmer Möglichkeit erzählt und bei ihr hat es funkzioniert. Danke noch Mal. Grüsse aus Köln 
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#4 Tue May 26, 2009 4:20 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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Vorsicht, beim Arbeitszimmer hat sich gerade etwas geändert und es sind auch noch einige Verfahren anhängig. diesbezüglich sollte man unbedingt mit einem Steuerberater sprechen. ihrem Forum schreibt Steuerberater Kexel sehr zuverlässig und auch zum Thema des Arbeitszimmers.
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#5 Wed May 27, 2009 11:53 am
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Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 4
Ort: Berlin
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Hallo, zunächst mal danke an grdiaz für das Feedback. Zu Torstens Beitrag: geändert hat sich in der Tat, dass ein Arbeitszimmer nicht unbedingt wie ein Arbeitszimmer aussehen muss, bzw. der Unternehmer oder Freiberufler sein Arbeitszimmer einrichten kann, wie er möchte. Nicht geändert hat sich m.E., dass das Arbeitszimmer Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit sein muss. Aber Frau grdiaz, natürlich können Sie versuchen, Ihr Arbeitszimmer als Betriebsausgabe anzusetzen. Auf dem Finanzamt arbeiten ja auch nur Menschen und entscheiden eben auch menschlich. Grüße aus Berlin _______________ Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher Alves Clausewitzstr. 2 10629 Berlin
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#6 Thu Jun 04, 2009 5:22 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
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Hallo, also Freunde und Bekannte erzählen viel, wenn der Tag lang ist, und auch nicht immer die Wahrheit. Tatsache ist, dass in Ihrem Fall zurzeit die Raumkosten für das Arbeitszimmer nicht abzugsfähig sind. Dies wird aber auch gerade vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Abzugsfähig sind allerdings die betrieblich verwendeten Einrichtungsgegenstände (PC, Schreibtisch, etc.). Siehe auch Beitrag "Teppich für häusliches Arbeitszimmer" in diesem Forum http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-329.html_______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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