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Betriebsausgaben


freiberuflich/Angestellte

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 2

Hallo,

ich habe ein festen Job und seit über ein Jahr arbeite ich auch als Spanischlehrerin. Mein festen Job ist mein Haupteinkommen. Für meine Arbeit als Lehrerin muss ich zu Hause auch am Computer arbeiten. Ich wollte fragen, ob ich mein Arbeitszimmer verteuern kann. Ich wohne mit meinem Freund in einem drei Zimmer Wohnung (82 m2). Der Computer ist in unserem Schlafzimmer. Kann ich das machen? was könnte ich auch sonst noch verteuern? Vielen Dank. ;)
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 4
Ort: Berlin

Hallo Frau grdiaz,

ich nehme an, dass Sie nicht zuhause Spanisch unterrichten. Dann wird Ihre häusliche Arbeit in Relation zu Ihrer Tätigkeit als Spanischlehrerin nicht den Mittelpunkt Ihrer selbstständigen Tätigkeit bilden und das Arbeitszimmer wird wahrscheinlich nicht anerkannt. Angestellte Lehrer können übrigens auch kein häusliches Arbeitszimmer ansetzen.
Der Computer im Schlafzimmer wäre ein weiterer Hinderungsgrund für einen steuerlichen Abzug, ein Arbeitszimmer sollte etwa so aussehen, wie man sich ein Arbeitszimmer vorstellt.
Fachliteratur, Fahrtkosten zur Schule, evtl. der Kauf eines neuen Computers sind abzugsfähig.

Grüße aus Berlin
Christopher Alves
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Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Alves
Clausewitzstr. 2
10629 Berlin
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 2

Vielen Dank für die Antwort. Mein festen Job ist als Verkäuferin aber ich glaube das ändert nichts. Eine Freundin auch Spanischlehrerin, die nur als freiberuflich arbeitet, hatte mir über die Arbeitszimmer Möglichkeit erzählt und bei ihr hat es funkzioniert. Danke noch Mal.

Grüsse aus Köln :)
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Vorsicht, beim Arbeitszimmer hat sich gerade etwas geändert und es sind auch noch einige Verfahren anhängig. diesbezüglich sollte man unbedingt mit einem Steuerberater sprechen. ihrem Forum schreibt Steuerberater Kexel sehr zuverlässig und auch zum Thema des Arbeitszimmers.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 4
Ort: Berlin

Hallo,
zunächst mal danke an grdiaz für das Feedback.
Zu Torstens Beitrag: geändert hat sich in der Tat, dass ein Arbeitszimmer nicht unbedingt wie ein Arbeitszimmer aussehen muss, bzw. der Unternehmer oder Freiberufler sein Arbeitszimmer einrichten kann, wie er möchte.
Nicht geändert hat sich m.E., dass das Arbeitszimmer Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit sein muss.

Aber Frau grdiaz, natürlich können Sie versuchen, Ihr Arbeitszimmer als Betriebsausgabe anzusetzen. Auf dem Finanzamt arbeiten ja auch nur Menschen und entscheiden eben auch menschlich.
Grüße aus Berlin
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Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Alves
Clausewitzstr. 2
10629 Berlin
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

also Freunde und Bekannte erzählen viel, wenn der Tag lang ist, und auch nicht immer die Wahrheit.

Tatsache ist, dass in Ihrem Fall zurzeit die Raumkosten für das Arbeitszimmer nicht abzugsfähig sind.
Dies wird aber auch gerade vom Bundesverfassungsgericht überprüft.

Abzugsfähig sind allerdings die betrieblich verwendeten Einrichtungsgegenstände (PC, Schreibtisch, etc.).

Siehe auch Beitrag "Teppich für häusliches Arbeitszimmer" in diesem Forum
http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-329.html
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Fri Jun 05, 2009 9:07 pm bearbeitet. »

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