da ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache und somit keinen Vorsteuerabzug durchführe, wüsst ich gerne, ob ich meine Betriebsausgaben generell mit oder ohne Mehwertsteuer bei der Einnahmenüberschussrechnung veranschlagen kann?
Ausserdem wüsste ich gerne, ob es für mich Sinn macht, beim Verlustabzug o anzugeben, so dass der Verlustvortrag für das Folgejahr angerechnet wird.
2007 hatte ich noch keine Einnhamen und 2008 sind meine Einkünfte im Minus.
Besten Dank für Ihre Hilfe!
Grüsse,
Peter
