logo
Betriebsausgaben


Kleinunternehmer und Betriebsausgaben

Moderatoren: Torsten.

Seite: 1

Autor Beitrag
Peterausmi
Gast

Lieber Experte,

da ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache und somit keinen Vorsteuerabzug durchführe, wüsst ich gerne, ob ich meine Betriebsausgaben generell mit oder ohne Mehwertsteuer bei der Einnahmenüberschussrechnung veranschlagen kann?

Ausserdem wüsste ich gerne, ob es für mich Sinn macht, beim Verlustabzug o anzugeben, so dass der Verlustvortrag für das Folgejahr angerechnet wird.
2007 hatte ich noch keine Einnhamen und 2008 sind meine Einkünfte im Minus.

Besten Dank für Ihre Hilfe!
Grüsse,
Peter
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 4
Ort: Berlin

Hallo,

zu Ihrer ersten Frage: In Ihrem Fall (§19.1 UStG) sind die Betriebsausgaben inklusive der USt. anzusetzen, d.h. Sie setzen den von Ihnen bezahlten vollen Betrag an.
_______________
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Alves
Clausewitzstr. 2
10629 Berlin
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Zitat
Ausserdem wüsste ich gerne, ob es für mich Sinn macht, beim Verlustabzug o anzugeben, so dass der Verlustvortrag für das Folgejahr angerechnet wird.
2007 hatte ich noch keine Einnhamen und 2008 sind meine Einkünfte im Minus.


Steuerberater fragen.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Seite: 1

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software