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Betriebsausgaben


Musikinstrument

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 2

Guten Tag,
da habe ich noch einen Problemfall:

ein altes Musikinstrument mußte aufwändig restauriert werden.
Ist das nun quasi eine Neuanschaffung und muß abgeschrieben werden
(es war vorher nicht mehr nutzbar, zerlegt etc)
oder ist das unter "Reparaturen" anzugeben?

Vielen Dank!
Baeschu
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wenn es durch die Reparatur erst in einen gebrauchsfähigen Zustand versetzt wurde, dann stellen die Reparaturkosten anschaffungsnahe Herstellungskosten dar und sind zusammen mit dem Kaufpreis einheitlich abzuschreiben.

Anderenfalls handelt es sich um sofort abzugsfähige Kosten.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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