Hi,
Zunächst einmal:
Vorsteuer hat mit Körperschaftsteuer nix zu tun, kann da also auch nicht abgezogen werden. (Ich gehe davon aus, dass Du Dein Unternehmen als GmbH o.Ä. betreibst?)
Aber: Bist Du Kleinunternehmer (d.h., Du berechnest an Deine Kunden keine MwSt)? Dann kannst Du die Vorsteuer nirgends wieder holen. Dann ist die Vorsteuer als Teil des Einkaufspreises Betriebsausgabe.
Wenn Du aber KEIN Kleinunternehmer (i.S. §19 UStG!) bist, dann ist es im Prinzip völlig Wurscht, ob Du USt zahlen musst, denn dann gibt es die Vorsteuer trotzdem vom FA zurück (sofern die sonstigen Voraussetzungen nach §15 UStG vorliegen, aber ich denke, das sprengt hier noch den Rahmen).
Gruß
Stefan
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Stefan Gehringer
Steuerberater
Steuerberatung speziell für Existenzgründer und kleine Unternehmen
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