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#1 Mon Dec 18, 2006 10:31 pm
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Ich habe einen online Versandhandel und arbeite im Import und Export. Mein bisheriges Arbeitszimmer auch Firmensitz ist im Dachboden von meinen Eltern. Möchte ich auch so beihehalten, da es mich nichts kostet. Ich möchte mir nun in einer anderen Stadt eine Wohnung suchen und von dort aus arbeiten. Die Wohnung soll nur mit Regalen zum Lagern von elektronischen Bauteilen eingerichtet werden. Weiterhin benötige ich noch ein paar Arbeitsflächen für 3 Computer mit Zubehör. Die Wohnung soll ein Bad/WC , eine Küche und 2 weitere Zimmer haben. Schlafen werde ich nicht in dieser Wohnung. Fragen: Kann ich die Miete + Nebenkosten direkt in meine Buchführung als Betriebsausgaben buchen ? Muß ich beim Suchen der Wohnung was beachten, weil ja der Vermieter ein Privatmann ist. Gibt es da bestimmte Reglungen? Muß ich angeben das ich die Wohnung als Arbeitszimmer nutzen möchte ? Vielen Dank im voraus. mfg jum
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#2 Wed Dec 20, 2006 8:59 pm
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Administrator
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jum schrieb Fragen: Kann ich die Miete + Nebenkosten direkt in meine Buchführung als Betriebsausgaben buchen ?
Ja, ein auf die Firma ausgestellter Mietvertrag ist aber Voraussetzung. Also direkt auf den Geschäftsnamen mit korrekter Adresse. Wenn in der Miete Vorsteuer steckt, so muss diese auch ordentlich ausgewiesen sein, sonst kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Zitat Muß ich beim Suchen der Wohnung was beachten, weil ja der Vermieter ein Privatmann ist. Gibt es da bestimmte Reglungen? Ist mir nichts bekannt, aber besser einen Steuerberater fragen. Zitat Muß ich angeben das ich die Wohnung als Arbeitszimmer nutzen möchte ? Das kann man im Mietvertrag mit unterbringen. So zusagen die gewerbliche Nutzung im MV festhalten. Das sollte dann ok sein.
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#3 Thu Dec 21, 2006 2:27 pm
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Mitglied
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Hallo, vielen Dank für die Informationen. Mein Einzelunternehmen ist nur auf meinen Vor und Zunamen ausgestellt. Habe keinen Firmennamen. Müßte also reichen wenn der Miertvertrag nur auf meinen Namen ausgestellt ist, oder ? Kann ich alles direkt in die Betriebsausgaben buchen oder nur die 2 Zimmer und Bad und küche nicht. Vielen Dank im voraus. Frohe Weihnachten. mfg jum
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#4 Fri Dec 22, 2006 8:04 am
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Administrator
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Zitat Müßte also reichen wenn der Miertvertrag nur auf meinen Namen ausgestellt ist, oder ? um nummer sicher zu gehen, würde ich auf den firmennamen den vertrag erstellen lasssen. sofern keiner da ist, kann man sich ja als kleinunternehmer einen asudenken und diesen dann immer verwenden, was auch empfehlenswert ist, da sonst die betriebsausgaben von den nciht betriebsausgaben schwer abzugrenzen sind. im zweifel entschiedet das finanzamt bei einer prüfung natürlcih immer und stets zu deinem vorteil also zur betriebsausgabe also hans meier onlineversand.de das würde schon reichen, also die webadresse dazu im sinne eines guten marketings sollte eh ein einheitliches corporate design erstellt werden, also aussehen website, briefpapier, firmenlogo und dazu gehört eben auch ein firmenname und eventuell sogar ein slogan.
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#5 Fri Dec 22, 2006 11:22 am
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Hallo, Dankeschön. Kann ich die ganze Wohnung in die Betriebsausgaben unterbringen oder muß ich Bad und Küche heraus rechnen. Wünsche ein Frohes Weihnachtsfest mfg jum
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#6 Thu Jan 04, 2007 7:25 pm
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Mitglied
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Ja - du kannst die gesamte Wohnung als Betriebsausgabe angeben, da auch ein Betrieb WC+Küche braucht, jedoch solltest du vermeiden irgendwo zu erwähnen dass die Wohnung als Lagerfläche benutzt wird! Dann kannst du z.B. Nebenkosten - Wasser, Heizung nicht absetzen. Gruß Tamy
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#7 Mon Jun 14, 2010 9:20 pm
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Mitglied
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Habe eine Frage, die in eine ähnliche Richtung geht: Wir möchten ein 2-Familien-Haus kaufen. Die eine davon (2 Zimmer plus Küche plus Bad plus WC) möchte ich im Rahmen meiner hauptberuflichen Selbständigkeit nutzen und ins Betriebsvermögen überführen und die Abschreibungen steuerlich geltend machen. Frage: Kann ich ein Zimmer dieser geschäftlich genutzten Wohnung privat nutzen und steuerlich irgendwie aus der geschäftlichen Abrechnung rausnehmen oder wird mir dann die gesamte Wohnung nicht mehr als "geschäftlich" anerkannt? Weiß das zufällig jemand? LG Gerdi
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#8 Sat Jun 19, 2010 6:33 pm
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Moderator
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Hallo, zunächst zur Antwort und foxy_soxy Zitat jedoch solltest du vermeiden irgendwo zu erwähnen dass die Wohnung als Lagerfläche benutzt wird! Dann kannst du z.B. Nebenkosten - Wasser, Heizung nicht absetzen Wie so denn das? Waren Sie schon mal im Winter bei Außentemperaturen von unter 0° C in einem Lager? Alles eingefrohren - kein PC funktioniert - Mitarbeiter verweigern die Arbeit und und und. Also die Mietnebenkosten eines Lagers sind selbstverständlich in vollem Umfang abzugsfähig. Zum Nachweis fürs Fianzamt, dass die Wohnung ausschließlich betrieblichen Zwecken dient, vielleicht von jedem eingerichteten Raum Fotos machen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#9 Sat Jun 19, 2010 6:38 pm
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Moderator
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Hallo, zu den Antworten von Torsten ist noch hinzuzufügen, dass der Mietvertrag bei einem Einzelunternehmer, ohne Eintragung der Firma im Handelsregister, immer auf den Vor- und Nachnamen zu lauten hat. Es gibt keinen Firmennamen. Ob die Nutzung einer Wohnung zu Lagerzwecken in einem reinen Wohngebiet zulässig ist oder gegen die Gewerbeordnung verstößt ist meines Erachtens zweifelhaft. Um spätere bösere Überraschungen zu vermeiden bitte vorher beim ördtlichen Gewerbeamt nachfragen und die Lösung dem Vermieter vorlegen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#10 Sat Jun 19, 2010 6:53 pm
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Moderator
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Hallo Gerdi, Betriebsvermögen können nur die tatsächlich betrieblich genutzten Räume werden. Es kommt nicht auf die Wohnung oder Haus an, sondern auf den einzelnen Raum. Betriebsvermögen können die Räume aber in der Regel nur in dem Umfang werden, in dem das Gebäude in Ihrem Eigentum steht, also bei Ehegatten nur zu 1/2. Bei Ehegatten gibt es hier aber einige Besonderheiten zu beachten. Daher ist in Ihrem Fall grundsätzlich die Beratung durch einen Steuerberater dringend zu empfehlen, denn es gibt noch viele weitere Besonderheiten und Stolperfallen zu beachten. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#11 Sat Jun 19, 2010 7:58 pm
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Vielen Dank für die Antwort. Wie würde ich denn am besten einen empfehlenswerten Steuerberater für dieses Thema finden? Hat da jemand einen guten Tip? LG Gerdi
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#12 Sun Jun 20, 2010 11:37 am
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Moderator
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... auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer http://www.bstbk.de/Ihr Steuerberater - Steuerberater-Suchdienst _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#13 Tue Aug 03, 2010 2:43 pm
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Mein Einzelunternehmen ist nur auf meinen Vor und Zunamen ausgestellt. Habe keinen Firmennamen. Müßte also reichen wenn der Miertvertrag nur auf meinen Namen ausgestellt ist, oder ?
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#14 Thu Aug 05, 2010 3:03 pm
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Moderator
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Hallo Elizabeth, ja Ihr Vor- und Zuname, nebst vollständiger Anschrift, im Mietvertrag genügt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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