Mein freundlicher Finanzbeamter empfielt Einspruch auf den zu erwartenden ablehnenden Bescheid und abwarten auf den Ausgang zahlreicher Prozesse von denen er sprach. Gibt es denn schon Urteile und Tendenzen?
Ich bin gespannt.
Gruß
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Tue Jun 09, 2009 4:21 pm
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Mitglied
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 1
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Mein freundlicher Finanzbeamter empfielt Einspruch auf den zu erwartenden ablehnenden Bescheid und abwarten auf den Ausgang zahlreicher Prozesse von denen er sprach. Gibt es denn schon Urteile und Tendenzen? Ich bin gespannt. Gruß |
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#2 Thu Jun 11, 2009 6:12 pm
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Moderator
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das Abwarten auf aktuell anhängige Verfahren ist das eine - kann durchaus noch Jahre dauern. Eine sofortige Steuerersparnis erreichen ist das andere. Es kommt nicht auf den quantitativen Schwerpunkt der Nutzung des Arbeitszimmers, sondern auf den qualitativen Anteil an. Wird das Geld im Arbeitszimmer verdient oder außerhalb? Ein qualitativer Nachweis über einen repräsentativen Zeitraum, von mindestens drei Monaten, kann durch haus hilfreich sein. Es gilt dem Finanzamt die Art der Tätigkeit sowie die Arbeit im Arbeitszimmer und außerhalb zu erläutern und dabéi klar zu machen, dass der qualitative Schwerpunkt eben im Arbeitszimmer liegt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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