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Betriebsausgaben


Arbeitszimmer immer wieder

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jun 2009
Beiträge: 1

Wir wohnen in einem gemieteten Haus. Meine Frau ist selbstständig als Sport- und Gesundheitstrainerin und hat ein eigenes Arbeitszimmer als Büro, das ausschließlich so genutzt wird mit Tür, Kopierer, Telefon etc. Sie verbringt ca. 60% ihrer Zeit im Büro für Beratung , Konzeption und Akquise. Wie sieht es da mit der Anerkennung der anteiligen Kosten aus. Gibt es Chancen, muss man ein Anwesenheitsbuch als Beweis führen oder wie?
Mein freundlicher Finanzbeamter empfielt Einspruch auf den zu erwartenden ablehnenden Bescheid und abwarten auf den Ausgang zahlreicher Prozesse von denen er sprach. Gibt es denn schon Urteile und Tendenzen?
Ich bin gespannt.

Gruß
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

das Abwarten auf aktuell anhängige Verfahren ist das eine - kann durchaus noch Jahre dauern.

Eine sofortige Steuerersparnis erreichen ist das andere.

Es kommt nicht auf den quantitativen Schwerpunkt der Nutzung des Arbeitszimmers, sondern auf den qualitativen Anteil an.

Wird das Geld im Arbeitszimmer verdient oder außerhalb?

Ein qualitativer Nachweis über einen repräsentativen Zeitraum, von mindestens drei Monaten, kann durch haus hilfreich sein.

Es gilt dem Finanzamt die Art der Tätigkeit sowie die Arbeit im Arbeitszimmer und außerhalb zu erläutern und dabéi klar zu machen, dass der qualitative Schwerpunkt eben im Arbeitszimmer liegt.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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