Hallo,
also bevor Sie spezielle Fragen zur Rechtsform einer GmbH stellen, sollten Sie sich einmal grundsätzlich über diese Rechtsform informieren - hier scheint es an Grundwissen sehr zu mangeln. Also löchern Sie Ihren Steuerberater, den jeder GmbH-Gesellschafter und/oder Geschäftsführer haben sollte.
Nichtsdestotrotz zu Ihrer Frage:
Ein Geschäftsführer tätigt keine Einlage, dazu sind nur die Gesellschafter verpflichtet.
Die Einlage eines PKW stellt eine sogenannte Sacheinlage dar. Übernimmt die GmbH allerdings im Rahmen der Einlage Verbindklichkeiten (Darlehn), dann liegt eine Sacheinlage nur in Höhe des Differenzbetrags vor. Hinsichtlich der Darlehnsübernahme liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor.
Das Stammkapital der GmbH erhöht sich allerdings nicht zwangsweise. Hierzu ist ein notarieller Gesellschafterbeschluss mit ggf. Satzungsänderung erforderlich und eine entsprechende Handelsregisteranmeldung. Der Handelsregisteranmeldung ist ein Nachweis (Gutachten) über den Wert der Sacheinlage beizufügen.
Für den in Frage kommenden Wert ein meines Erachtens unverhältnismäßig hoher Aufwand.
Vereinfacht kann auch ein Verkauf an die GmbH gegen Geschäftsführer-/Gesellschafterdarlehn (Fremdkapitalkarakter) oder gegen freiwillige Rücklage (Eigenkapitalkakrakter) erfolgen.
Sie merken - hier ist persönliche Beratung wirklich angeraten. Dabei sollte der Berater auf dem neuesten Stand des GmbH-Rechts unter Beachtung des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) sein.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.