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Ersatzbildschirm - Abschreibung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 1

Hallo Allerseits,

ich bin neu hier: Guten Abend.

Folgende Frage, ich habe versucht, mir die Antwort im Web zu finden, aber leider komme ich nicht weiter.

Im letzten Jahr ist mein alter schon abgeschriebener Monitor kaputt gegangen. Diesen habe ich gemeinsam mit meiner Computeranlage gekauft und auch gemeinsam abgeschrieben. Ich habe mir einen neuen gekauft.
Nun lese ich mehrere Infos dazu:
1. der neue TFT ist als Instandhaltungskosten anzusehen und somit kann ich diesen sofort für 2008 abschreiben - was mir auch am besten passen würde.

2. eine andere Möglichkeit, wo man mir sagt, dass diese wohl die richtigere wäre, den neuen TFT zu der schon abgeschriebenen PC-Anlage, die noch mit 1,- EUR in meiner Anlagenkartei geführt wird.

EIn Monitor kann man nicht alleine nutzen - wäre also auch kein Kandidat für den GWG-Pool.
Da es sich um ein kalibriebaren TFT für Designer handelt, sind diese Geräte schon nach zwei Jahren nicht mehr aktuell. Da ich den TFT 10 h am Tag nutze, ist die Farbverbindlichkeit, die ich als Designer benötige, ebenso nach 2 Jahren nicht mehr gewährleistet: Will sagen - ich möchte dann bei der Version 2. über 24 Monate abschreiben.

Hat jemand da Rat?

Danke im voraus.

Gruß
Max
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

eine PC-Einheit besteht mindestens aus Rechner + Bildschirm + Tastatur + Maus.
Nur so ist sie betriebsbereit.
Fällt ein nicht wesentliches Teil aus und wird es ersetzt, liegt Instandhaltung vor.
Als wesentlich dürfte hierbei nur der Rechner zählen.

Auch der Austausch eines Motors bei einem PKW oder LKW stellt eine Instandhaltung dar.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 6

Das würde ich auch definitiv als Instandhaltung sehen, daher kannst du den Monitor auch für 2008 abschreiben. Es war ja wirklich nur der Austausche eines Elementes der PC-Einheit, daher ist das klar als Instandhaltung anzusehen.
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Für alle die auch einen Ersatzbildschirm kaufen möchten, um diesen sofort abzugsfähig zu machen (ohne Abschreibung) kann ich folgendes empfehlen (da haben wir auch gekauft):

Mein Tipp: Flachbildschirm bei Amazon kaufen
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 29

Woraus ergibt sich denn die sofortige Abzugsfähigkeit eines Ersatzmonitors, wenn man ihn bei Amazon kauft?
_______________
Roland Ecke
Steuerberater
Berlin
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

@EnnoBecker

Nein, die Abzugsfähigkeit ergibt sich natürlich nciht daraus. DAs wäre ja schön, oder? Der Link zu Amazon ist natürlich nur für denjenigen, der weiß, dass er seinen Monitor (TFT) ersetzen möchte oder muss. Derjenige kann sich einen Ersatzbildschirm bei amazon.de kaufen. Hoffe so ist es korrekt ausgedrückt.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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« Zuletzt durch Torsten am Sat May 15, 2010 12:23 pm bearbeitet. »

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