Hallo,
es geht um eine Küche (Gebäude), die ich als Gesellschafter einer GbR dieser laut Gesellschaftervertrag zur kostenfreien Nutzung überlassen habe. Eigentümer bin allerdings weiterhin ich und nicht die GbR. Jetzt entstehen im Zusammenhang mit dieser Küche Kosten (Archtitekt, Baumaterial), damit die GbR diese nutzen kann. Nun ist meine Frage ob ich diese Kosten über die GbR (EÜR) abrechnen kann und die Umsatzsteuer geltend machen kann oder geht das nicht weil die GbR nicht Eigentümer des Gebäudes ist? Vielen Dank schonmal für Tipps.
MfG, Baumann


