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Betriebsausgaben


Arbeitszimmer für selbst verwaltete Immobilie

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jul 2009
Beiträge: 1

Hallo,
Sachverhalt: Meine Frau und ich sind im Ruhestand bzw. in der Freistellungsphase der ATZ. Unser verbliebene "berufliche" Aktivität ist die Verwaltung von vermieteten Immobilien. Diese befinden sich zu 100% in unserem Besitz oder anteilig im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft. Diese Verwaltungstätigkeit findet in einem Arbeitszimmer unseres Eigenheimes statt. Das Arbeitszimmer wird zu etwa 70% für diese Verwaltungstätigkeit und zu 30% für private und ehrenamtliche Tätigkeiten verwendet.
Frage: Kann das Arbeitszimmer ganz oder teilweise als Werbungskosten im Rahmen der EkSt-Erklärung, bzw. der gesonderten Feststellung angesetzt werden.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer kommt nur in Betracht, wenn dieses Zimmer ausschließlich oder so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine private Mitbenutzung ist nur dann unschädlich, wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist; i. d. R. wird verlangt, dass das Arbeitszimmer zu mehr als 90 % beruflich oder betrieblich genutzt wird.

Da in Ihrem Fall die letztere Voraussetzung nicht erfüllt ist, sind die Kosten nicht abzugsfähig - auch nicht anteilig.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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