Sachverhalt: Meine Frau und ich sind im Ruhestand bzw. in der Freistellungsphase der ATZ. Unser verbliebene "berufliche" Aktivität ist die Verwaltung von vermieteten Immobilien. Diese befinden sich zu 100% in unserem Besitz oder anteilig im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft. Diese Verwaltungstätigkeit findet in einem Arbeitszimmer unseres Eigenheimes statt. Das Arbeitszimmer wird zu etwa 70% für diese Verwaltungstätigkeit und zu 30% für private und ehrenamtliche Tätigkeiten verwendet.
Frage: Kann das Arbeitszimmer ganz oder teilweise als Werbungskosten im Rahmen der EkSt-Erklärung, bzw. der gesonderten Feststellung angesetzt werden.

