Betriebsausgaben


FA will Belege sehen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1

Hallo,
ich bin seit einigen Jahren selbstständig und mache meine Buchführung ohne STeuerberater. Nun habe ich zum ersten Mal eine Aufforderung bekommen, folgende Unterlagen zur E/Ü einzureichen:

- Nachweis der als Betriebsausgaben geltend gemachten Werbe- u. Repräsentationsaufwendungen, der Reisekosten und der stonstigen Aufwendungen.

Mein Sachbearbeiter hat gewechselt und mir ist nicht klar,

a) was das soll
b) wie ich mich zu verhalten habe.

Ich war bisher der Meinung, dass solche Belege nur bei eienr Betriebsprüfung vorgelegt werden müssen. :roll:

Freue mich über Antworten.

Danke.

Chrisssi
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 203

Hi Chrisssi,

danke für den Beitrag.
Da ich kein Steuerberater bin, darf ich hier im Forum auch nicht beratend auftreten. Wenn ein Steuerberater aufgrund seines hohen Honorars nciht in Frage kommt, dann muss man das in der Regel selbst erledigen. Das kann u.U. schwer werden und man verbraucht dadurch viel Zeit, die man eigenltich wo anders aufwenden könnte.

Derartige Sachverhalte werden in der Abgabenordnung (AO) geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html

Zitat
a) was das soll

Mit so einer Prüfung wird geprüft, ob Sie wirklcih alle Betriebsausgaben richtig geltend gemacht haben oder ob da was falsch lief.

Zitat
b) wie ich mich zu verhalten habe.

Ich würde empfehlen, den Sachbearbeiter anzurufen und das ganz ruhig und sachlich klären. also warum wieso, ob es andere möglichkeitengibt. usw.
eventuell auch nachfragen, auf welcher grundlage geprüft werden soll, also nach welchem Paragraphen, dann kann man nämlich dort mal nachschlagen und findet sehr schnell heraus um was es geht.

Zitat
Ich war bisher der Meinung, dass solche Belege nur bei eienr Betriebsprüfung vorgelegt werden müssen.

Nein, es gibt auch die Umsatzsteuernachschau, da kann auch ohne ankündigung vor ort geprüft werden. wenn es die nciht ist, würde ich nachfragen.
manchmal macht man es sich auch nur zu einfach auf dem fa, aber versuchen sie ihr glück. wenns gar nciht geht, dann steuerberater.

Das einzige was mich stutzig macht, warum die belege zum finanzamt gesent werden sollen. das würde ich ungern tun, denn wenn die dann dort wegkommen, hat man keine mehr. aslo vorher unbedingt kopieren. außenprüfungen werden meist beim steuerpflichtigen vor ort gemacht, daher ja auch der name.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
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Hallo,

wenn - was ich unterstelle - deine Belege ordnungsgemäß sind und du deine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) korrekt erstellt hast spricht doch nichts gegen die Vorlage der Belege.
Es liegt im eigenen Ermessen der Finanzverwaltung weitere Unterlagen zur Erläuterung der Steuererklärung anzufordern. Dieses Ermessen darf zwar nicht überzogen sein, das Finanzamt hat jedoch - leider - einen großen Ermessenspielraum.

Im übrigen solltest du dir gegebenenfalls den Gang zu einem Experten, sprich Steuerberater, noch mal überlegen. Ein Steuerberater muss nicht teuer sein, wobei "teuer" natürlich immer relativ ist. Und die Kosten für die Erstellung einer EÜR sind nach wie vor in voller Höhe abzugsfähig.

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