Bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze grübele ich derzeit darüber, ob auf die Entgelte, die man im Vorjahr ja ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und erhalten hat, auch noch die fiktive Umsatzsteuer aufzuschlagen ist. DEr GEsetzestext ist so komisch formuliert.
Beispiel: Es wurden für 16.000 Euro Entgelte vereinnahmt, in denen die USt brav rausgehalten wurde. Wenn die USt fiktiv draufzuschlagen wäre, käme es zu einer Überschreitung der 17.500 Grenze.
Über eine Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
Norbert

