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#1 Mon Jul 06, 2009 1:37 pm
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Mitglied
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 4
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Hallo, gehe gerade meine Unterlagen durch... leider habe ich es verschlunzt, die Tankbelege zu sammeln und den km-Stand unseres Wagen aufzuschreiben, bzw. geordnet ist es alles ab März 09. Keine Ahnung wie das passieren konnte. Kann/muss ich das Fahrtenbuch jetzt ab März führen oder kann ich wenigstens die km-Angaben ab Januar 09 angeben. Ich weiss, in einer "ordendlichen" Buchführung darf das nicht passieren. Aber was mache ich jetzt? Über eine Antwort würde ich mich freuen. lg iwi
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#2 Tue Jul 07, 2009 9:20 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
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Hallo, also Tankbelege und Fahrtenbuch sind zwei getrennte Sachen. Wurde das Fahrtenbuch nicht zeitnah erstellt, kann es nicht nachgeschrieben werden. Es ist die 1%-Regelung für die Ermittlung des Privatanteils anzusetzen. Die fehlenden Tankbelege können der Höhe nach aufgrund der Fahrleistung errechnet und mittels Eigenbeleg angesetzt werden - ohne Vorsteuerabzug allerdings. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Wed Jul 08, 2009 11:05 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 6
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Falls du bei einer Tankstellenkette getankt hast, würde sich eventuell auch noch ein Anruf dort lohnen, da die Belege doch zentral abgespeichert werden. Fragen kostet schließlich nichts, vielleicht kann man dir doch noch eine Kopie zusenden falls du noch DAtum und Uhrzeit weisst bzw aus dem Fahrentbuch entnehmen kannst.
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#4 Wed Jul 08, 2009 8:24 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
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Halloooooooooo Tankstellenkette - einzelne Belege nachordern - Datum und Uhrzeit noch kennen - bei welchen Tankstellen tanken Sie denn - oder tanken nur Sie dort, dass das so einfach scheint??? Bei einer Lieferantenrechnung oder Handwerkerrechnung mag dies noch gehen, aber nicht bei einer Tankstelle - Ausnahme: Tankkarte bzw. Monatsrechnung. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Thu Jul 09, 2009 9:57 am
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Mitglied
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 4
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Danke erstmal für die Antwort. Den Privatwagen nutzen wir vielleicht 10x im Jahr und auch nur für wenige km. Er ist auch schon 16j. alt. Lohnt es sich überhaupt, den mit 1% mit in die Steuer aufzunehmen?
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#6 Sun Jul 12, 2009 2:24 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
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Hallo, Reisekostenabrechnung mit 0,30 EUR pro betriebliche gefahrenem Kilometer ansetzen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#7 Wed Apr 21, 2010 9:22 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67
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Eigentlich ist man mit der Reisekostenabrechnung und dem pauschalen Wert von 0,30 Euro pro betrieblich gefahrener Kilometer doch gut bedient. Ich habe eine Excel Datei, mit einer Spalte für "Fahrtkosten", dann gehören die ganzen Tankbeträge hin. Kann ich das auch sein lassen, da ich nicht glaube, dass das Finanzamt die 0,30 Euro/km und die Tankbelege zusammen akzeptiert. Aber wieso gibt es dann so eine Spalte?
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#8 Mon Apr 26, 2010 10:52 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67
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Ich habe eine zusätzliche Frage: Welche Voraussetzungen sind für die pauschale Absetzung mit den 0,30 Euro pro KM und der Reisekostenabrechnung nötig. Muss ich meine Tankbelege überhaupt dem Finanzamt zuschicken, wenn ich alles mit der Reisekostenabrechnung mache. Wie sieht es aus, mit dem Anteil an betrieblich und privater Nutzung aus?
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#9 Tue Apr 27, 2010 8:09 pm
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Moderator
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Hallo "magigstar", der Abzug von 0,30 EUR pro Km ist nur möglich, wenn das Fahrzeug weniger als 50 % betrieblich genutzt wird. Der Abzug von tatsächlichen Benzinkosten neben dem Pauschbetrag ist nicht zulässig. Die Aufbewahrung der Tankquittungen kann als Nachweis der tatsächlichen Durchführung von Dienstreisen dienen (z. B. bei weiten Fahrten). Beträgt der betriebliche Anteil mehr als 50 % können nur die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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