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#1 Tue Jul 07, 2009 4:17 pm
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 4
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Liebe Forummitglieder, ich habe vor Kurzem ein Gewerbe angemeldet. 2 meiner künftigen Geschäftspartner wohnen sehr weit weg und ich habe sie zu ersten Gesprächen zu mir eingeladen und sie daher im Hotel untergebracht und die Übernachtungskosten bezahlt. Wozu gehören diese Betriebsausgaben? Oder sind es gar keine? Ich hoffe auf eine rasche Antwort (wegen der USt-VA). Viele Grüße Irene
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#2 Tue Jul 07, 2009 9:16 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, Kosten der Beherbergung von Geschäftspartner, außerhalb der eigenen Wohnung, stellen unbegenzt abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Die Vorsteuer ist unter den üblichen Voraussetzungen ebenfalls abzugsfähig. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Mon Oct 05, 2009 1:11 pm
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Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 1
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Hallo, in diesem Zusammenhang habe ich (Kleinunternehmerregelung) auch Fragen: Welche Angaben müssen auf dem Beleg bzw. der Hotelrechnung stehen, damit die Betriebsauagabe anerkannt wird? Sind der Name und die Adresse vom Gast auch notwendig? Vielen Dank Anton
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#4 Tue Oct 06, 2009 7:27 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, ja, zumindest der Name, damit das Finanzamt ggf. prüfen kann, ob es sich tatsächlich um einen Geschäftspartner handelt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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