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#1 Wed Jul 08, 2009 8:53 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 2
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Hallo, guten Morgen, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet im Bereich Kunsthandwerk. Bis Mitte letzten Jahres hatte ich eine Werkstatt angemietet, deren Kosten einfach zu den Ausgaben in meiner Einnahmeüberschussrechnung addiert wurde. Seit 8/08 benutzte ich nun einen unserer Kellerräume zur Herstellung meiner Produkte und zum Veranstalten von Kursen. Ist es korrekt, wenn ich die anteilige Miete für den Raum in die EÜR nehme? Mit freundlichen Grüßen Sibylle Roser
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#2 Wed Jul 08, 2009 8:26 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, ja und vergessen Sie nicht die anteiligen Mietnebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Müll, Grundsteuer, Versicherung, usw.). _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Thu Jul 09, 2009 8:58 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 2
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Vielen Dank, die hätte ich jetzt vergessen! Grüße Sibylle Roser
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