Hallo,
bei Fahrzeughändlern wird in der Regel der Durchschnittswert der innerhalb eines Jahres zugelsassenen (Vorführ-)Fahrzeuge als Bemessungsgrundlage für den Privatanteil angesetzt.
Wird nur ein Fahrzeug genutzt, ist der Brutto-Listenneupreis für dieses Fahrzeug nach der 1%-Regelung anzusetzen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.