ich würde mich gerne mit einem Arbeitszimmer bei meinem Schwager einmieten. d.h. mein Schwager ist der Hauptmieter in einer 107 m ² Wohnung und würde mir als Freiberufler ein Zimmer als Arbeitszimmer für 17 m² zur Verfügung stellen. Das Zimmer ist direkt durch die Eingangstür erreichbar und kann abgeschlossen werden. Außerdem muss ich nicht durch die restliche bewohnte Fläche gehen.
Meine Frage: Kann ich das Arbeitszimmer komplett steuerlich absetzen (d.h. anteilig zur gesamten Wohnfläche. Ich würde 250 € für das Arbeitszimmer bezahlen. Die 250 € würde ich dann gerne von meiner Bemessungsgrundlage als Freiberufler am Ende des Jahres steuerlich abziehen).
Mit Dank im Voraus
schönen gruß michael

