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Betriebsausgaben


Arbeitszimmer mit Untermietvertrag

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jul 2009
Beiträge: 1

Hallo,

ich würde mich gerne mit einem Arbeitszimmer bei meinem Schwager einmieten. d.h. mein Schwager ist der Hauptmieter in einer 107 m ² Wohnung und würde mir als Freiberufler ein Zimmer als Arbeitszimmer für 17 m² zur Verfügung stellen. Das Zimmer ist direkt durch die Eingangstür erreichbar und kann abgeschlossen werden. Außerdem muss ich nicht durch die restliche bewohnte Fläche gehen.
Meine Frage: Kann ich das Arbeitszimmer komplett steuerlich absetzen (d.h. anteilig zur gesamten Wohnfläche. Ich würde 250 € für das Arbeitszimmer bezahlen. Die 250 € würde ich dann gerne von meiner Bemessungsgrundlage als Freiberufler am Ende des Jahres steuerlich abziehen).
Mit Dank im Voraus

schönen gruß michael
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

sofern Ihre eigene Wohnung nicht in räumlicher Nähe gelegen ist, sehe ich keine Probleme für den Betriebsausgabenabzug.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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