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#1 Tue Jul 14, 2009 10:12 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 2
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Wir haben uns im Juli 2008 selbständig gemacht und nun sind noch einige Fragen offen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Was zählt zu Roh- Hilfs und Betriebstoffen??? zb. ich kaufe auf dem Baumarkt ein Pack schrauben oder Tapete oder dergleichen. Müssen für solche Stoffe Aufträge vorliegen? bzw. ein nachweis über den Verwendungszweck?? Was sind sonstige betriebliche Ausgaben----> sind das Werkzeuge wie zb. Bohrmaschine, Akkuschrauber und so weiter??? Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe
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#2 Wed Jul 15, 2009 9:07 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 2
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Um dir helfen zu können, müsstest Du angeben, was für einen Betrieb ihr eröffnet habt. Renoviert ihr Euer Büro sind die Sachen anders zu verbuchen als wenn ihr eine kleine Baufirma seit. Viele Grüße Sabine
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#3 Sun Jul 19, 2009 5:39 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, warum selbst den Kopf über Dinge zerbrechen, von denen man keine Ahnung hat und mit denen man kein Geld verdient. Diese Zeit nutzen und mit der Tätigkeit, von der man was versteht, Geld verdienen und dieses Geld dann nutzen, um jemandem zu bezahlen, der etwas von den Dingen versteht. So funktioniert Marktwirtschaft. Soll heißen, Ihre Frage schreit nach Fachberatung durch einen Steuerberater - dessen Kosten auch noch als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. http://www.betriebsausgabe.de/blog/category/beratungskosten/_______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#4 Mon Jul 20, 2009 7:55 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 2
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Wir haben ein Hausmeister- Industrieservice, also Hausmeister-Dienste (Dienste rund um Haus und Garten) und Industrieservice (Anlagenbau, Rohrleitungsbau,WIg-Schweißarbeiten) müssen für Betriebsausgaben Aufträge vorliegen, oder muss irgendwo der Verwendugszweck angegeben werden. Über einen Steuerberater verfügen wir, der hat nur leider immer sehr wenig Zeit, weil er im Moment noch zu wenig an uns verdient. Leider
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#5 Thu Jul 30, 2009 4:29 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, entweder übernimmt ein Steuerberater die Beratung eines Mandanten, dann sollten auch "kleine" Mandanten umfassend beraten werden oder er sollte das Mandat ablehnen. Frage Sie sich mal, ob Sie bei dem für Sie richtigen Steuerberater sind. Bei Ihrer diversen betrieblichen Tätigkeiten ist umfassende und zeitnahe Einzelfallberatung dringend angeraten. Dies kann in diesem Forum nicht gewährleistet werden und ist auch nicht Sinn und Zweck eines Internet-Forums. Zitat müssen für Betriebsausgaben Aufträge vorliegen, oder muss irgendwo der Verwendugszweck angegeben werden. Betriebsausgaben sind zu ertragsteuerlichen Zwecken nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, für umsatzsteuerliche Zwecke müssen ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. Eine Rechnung, mit genauer Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, reicht aus, ein separater Auftrag braucht nicht vorzuliegen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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