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Betriebsausgaben


0,30-Pauschale, aber kein eigenes Auto?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 3

Hallo,

ich habe einen Gewerbeschein (Einzelunternehmer) und muss 1-2mal in der Woche zu unterschiedlichen Kunden in eine entfernte Stadt (120km).

Normalerweise fahre ich die Strecke mit dem Zug und setze so in meiner Reisekostenabrechnung die tatsächlichen Kosten (Zugticket+öffentliche Verkehrsmittel) und die Verpflegungspauschale entsprechend an.

Nun kommt es ab und an mal vor (3-4 mal im Jahr), dass ich das Auto meiner Freundin verwende. Kann ich hier jetzt einfach 30cent pro gefahrenen Kilometer ansetzen? Ich habe ja eigentlich keine tatsächlichen Ausgaben...

Angenommen das ist möglich, dann wäre es ja aus finanzieller Sicht sinnvoll, diese Strecke immer mit dem Auto der Freundin zu fahren. Oder akzeptiert das Finanzamt es dann nicht mehr, wenn man mit einem geliehenem (kostenlos!) Auto weite Strecken fährt und 30cent ansetzt?

Ich freue mich über alle hilfreichen Tipps!

Dankeschön!
Levis
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wow toll - Sie fahren mit einem Auto, dass keine Kosten verursacht? - Oder habe ich da was missverstanden?

Scherz beiseite - dort wo Kosten für die Ausübung eines Gewerbes entstehen, sind diese auch steuerlich abzugsfähig. Sie dürfen das Fahrzeug Ihrer Freundin benutzen und dafür - per Reisekostenabrechnung - 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend machen. Ob dies allerdings wirtschaftlicher ist, als mit der Bahn zu fahren, bedarf einer gesonderten Berechnung unter Berücksichtigung der Kraftstoffkosten sowie der übrigen erhöhten Fahrzeugkosten aufgrund der höheren Abnutzung (Wertverlust, zeitlich kürzere Inspektionsintervalle, ggf. höhere Versicherung).
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 3

Danke für die Antwort!

Mein Problem ist halt einfach, dass ich nicht nachweisen kann, dass ich mit einem Auto gefahren bin (ich habe ja nicht einmal eins!)... Lassen sich dann trotzdem die 30cent pro km anrechnen?

Oder ganz anders gefragt: Lassen sich auch dann 30cent pro km anrechnen, wenn man mit öffentlichen Verkehrsmittel fährt? Oder bei kleinen Strecken mit dem Radl?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

also einfach in der Reisekostenabrechnung angeben, mit welchen Fahrzeug (Kennzeichen und Halter) Sie gefahren sind. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind die tatsächlichen Kosten laut Fahrschein anzusetzen. Beim Fahrrad kann eine Pauschale von 0,05 EUR/km angesetzt werden.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 3

Hallo,

Kexel schrieb
also einfach in der Reisekostenabrechnung angeben, mit welchen Fahrzeug (Kennzeichen und Halter) Sie gefahren sind.

Hat das irgendwelche Folgen für den Fahrzeughalter?

Kexel schrieb
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind die tatsächlichen Kosten laut Fahrschein anzusetzen. Beim Fahrrad kann eine Pauschale von 0,05 EUR/km angesetzt werden.

Okay, d.h. ich kann nicht immer 30 cent angeben, sondern MUSS die tatsächlichen Kosten bzw. Pauschalen angeben? Ich könnte ja auch mit dem Zug 100km für 20 € fahren, aber aufgrund der 30cent-Pauschale 30 € absetzen... Aber das geht wohl nicht?

Vielen Dank für die Antworten!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo zum dritten,

Zitat
Hat das irgendwelche Folgen für den Fahrzeughalter?

Nein, da er das Geld (die 30 Cent) ja nicht vereinnahmt.
Ausnahme - es handelt sich bei Ihm um ein Firmenfahrzeug.

Zitat
Aber das geht wohl nicht?

Ja, das geht nicht.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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