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Betriebsausgaben


Eigenleistung

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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 3
Ort: Wiesbaden

Hallo,

ich arbeite in einem Handwerksbetrieb, in dem des öfteren Werkzeuge (und sogar Maschinen) für den Betriebsbedarf gebaut werden. Kann ich (außer den Materialkosten) auch die 'Arbeitszeit' absetzen? - Und wenn ja: wie?

Danke für eine Antwort

Ulla

:o
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:P :P
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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Hallo,

hier gibt es kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Aktivierung der anteiligen eigenen Personalkosten für die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

Allerdings führt diese Aktivierung (und damit auch höhere Abschreibung) zunächst zu einer Erhöhung der Betriebseinnahmen, und damit zu einer Gewinnerhöhung, da die gesamten Personalkosten ja bereits als Betriebsausgaben gebucht sind.

Also buchhalterisch stellt sich dies - vereinfacht dargestellt - wie folgt dar:

- Personalkosten zunächst komplett Betriebsausgaben
- Personalkosten-Anteil für Herstellung Werkzeug als Anlagevermögen im Soll buchen und im Haben auf ein G.u.V.-Konto (aktivierte Eigenleistungen) buchen
- Materialeinkauf für Herstellung Werkzeug ebenfaslls als Anlagevermögen im Soll buchen (Habenbuchung gegen Zahlkonto oder Lieferant)
- Abschreibung für das Werkzeug normal berechnen und buchen
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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