Hallo,
hier gibt es kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Aktivierung der anteiligen eigenen Personalkosten für die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Allerdings führt diese Aktivierung (und damit auch höhere Abschreibung) zunächst zu einer Erhöhung der Betriebseinnahmen, und damit zu einer Gewinnerhöhung, da die gesamten Personalkosten ja bereits als Betriebsausgaben gebucht sind.
Also buchhalterisch stellt sich dies - vereinfacht dargestellt - wie folgt dar:
- Personalkosten zunächst komplett Betriebsausgaben
- Personalkosten-Anteil für Herstellung Werkzeug als Anlagevermögen im Soll buchen und im Haben auf ein G.u.V.-Konto (aktivierte Eigenleistungen) buchen
- Materialeinkauf für Herstellung Werkzeug ebenfaslls als Anlagevermögen im Soll buchen (Habenbuchung gegen Zahlkonto oder Lieferant)
- Abschreibung für das Werkzeug normal berechnen und buchen
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.