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Betriebsausgaben


Erhaltenes GEschenk = Betriebseinnahme?

Moderatoren: Steuerberater Kexel.

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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 16

Ein Hallo an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem hilfreichen Forum. Mich quält die Überlegung, wie sich ein Geschenk des Geschäftspartners A an den Geschäftspartner B bei dem B steuerlich auswirkt. Muss B das erhaltene Geschenk vielleicht als Betriebseinnahme erfassen? Eine Lösung konnte ich bisher nicht finden und bin daher ganz gespannt auf Ihre Antwort.
Gruß
Norbert
P.S. Bei meiner letzten Anfrage hätte ich mich gerne für die Antwort bedankt, war aber nicht in der Lage, dies technisch unter der Antwort hinzubekommen. Ich bedanke mich daher schon mal im voraus!!!
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Für den, der das betriebsausgabentechnisch abziehbare Geschenk bei A bekommt, also B ist es keine Betriebseinnahme. Es sei denn, es sind so große Beträge das eine Schenkungssteuer anfällt, dann sind es aber bei A auch keine Betriebsausgaben mehr und wir reden von mehreren tausend Euros.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 16

Hallo Torsten,
ganz herzlichen Dank für die Aufklärung. Es geht natürlich nur um die üblichen kleinen Geschenke wie Bücher, USB-STicks usw.
Gruß
Norbert
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Auch bei den Geschenken an Geschäftsfreunde gilt es einiges zu beachten, was unser Lexikon mehr erläutert.

Auch das Stichwort Repräsentationskosten kann in diesem Zusammenhang hilfreich und informativ sein.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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