Hallo,
also eine Trennung von zwei Unternehmen einer einzelnen Person ist sehr aufwendig und oft steuerlich nicht erforderlich.
Umsatzsteuerrechtlich ist sowieso alles zusammen zu rechnen und in einer Voranmeldung und Erklärung des Unternehmers anzugeben.
Eine Begrenzung der Miethöhe gibt es nicht. Negativabgrenzung: Die Miete darf nicht unangemessen sein.
100 EUR/Qm für gewerliche Räume in Klein-Kleckersdorf ist mit Sicherheit unangemessen. In München dagegen ein Spottpreis.
Nebenräume, wie WC, gehören nur dann zum betrieblichen Bereich, wenn es mehrere WC gibt und er sich in unmittelbarer Nähe zu den beruflichen Räumen befindet und nicht von den übrigen Familienmitgliedern genutzt wird.
Nebenkosten = Miet-/Wohnungsnebenkosten, wie Heizung, Strom, Wasser, Versicherungen, Instandhaltungen, Grundsteuer etc.
Telefon, Papier (= Bürobedarf) sind normale Betriebsausgaben, keine Arbeitszimmerkosten.
Übrigens, Lager-/Werkstatträume fallen nicht unter die Arbeitszimmerbegrenzung. Die anteiligen Kosten solcher Räume, sofern ausschließlich beruflich genutzt, sind immer anteilig abzugsfähig, egal wo Sie arbeiten, ob zu Hause oder auswärts.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.