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1/2 selbständig - 1/2 angestellt - Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?

Moderatoren: Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 1
Hallo.
Ich bin mit 19,5 h fest angestellt und den Rest der Zeit (also mind. 20 h / Woche) selbständig tätig. Kann ich unter diesen Gegebenheiten mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen? Und wenn ja, wie berechne ich den Mietanteil, den ich steuerlich absetzen kann?
Danke für Eure Hilfe!
Claudia
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
Hallo,

arbeiten Sie, beide Tätigkeiten zusammen gerechnet, überwiegend im Arbeitszimmer, dann können Sie die Kosten steuerlich geltend machen.

Der Mietanteil berechnet sich einfach nach dem Flächenverhältnis:
Miete x Qm-Arbeitszimmer / Qm-Insgesamt = Mietanteil Arbeitszimmer
(Nebenkosten nicht vergessen).
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 6
Ort: Mittelfranken
Bei mir soll es in Zukunft auch so aussehen... 20h/Woche Freiberufler für eine PC-Firma, und mind. 20h/Woche als Selbstständiger im Dienstleistungsbereich Elektro. Die Selbstständigkeit, bzw. die Firma die ich gründen werde ist erstmal zuhause, ich hab ein Haus und zwei große Kellerräume die ich dazu nutzen möchte.
Meine Frage hierzu ist, wie hoch darf die Miete pro m² sein, gibt es da eine Höchstgrenze? Und darf ich die Toilette auch dazuzählen? Und welche Nebenkosten meinen Sie noch Kexel, sowie Telefon, Papier, usw..?
vielen dank schonmal
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
Hallo,

also eine Trennung von zwei Unternehmen einer einzelnen Person ist sehr aufwendig und oft steuerlich nicht erforderlich.

Umsatzsteuerrechtlich ist sowieso alles zusammen zu rechnen und in einer Voranmeldung und Erklärung des Unternehmers anzugeben.

Eine Begrenzung der Miethöhe gibt es nicht. Negativabgrenzung: Die Miete darf nicht unangemessen sein.
100 EUR/Qm für gewerliche Räume in Klein-Kleckersdorf ist mit Sicherheit unangemessen. In München dagegen ein Spottpreis.

Nebenräume, wie WC, gehören nur dann zum betrieblichen Bereich, wenn es mehrere WC gibt und er sich in unmittelbarer Nähe zu den beruflichen Räumen befindet und nicht von den übrigen Familienmitgliedern genutzt wird.

Nebenkosten = Miet-/Wohnungsnebenkosten, wie Heizung, Strom, Wasser, Versicherungen, Instandhaltungen, Grundsteuer etc.

Telefon, Papier (= Bürobedarf) sind normale Betriebsausgaben, keine Arbeitszimmerkosten.

Übrigens, Lager-/Werkstatträume fallen nicht unter die Arbeitszimmerbegrenzung. Die anteiligen Kosten solcher Räume, sofern ausschließlich beruflich genutzt, sind immer anteilig abzugsfähig, egal wo Sie arbeiten, ob zu Hause oder auswärts.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 6
Ort: Mittelfranken
Vielen Dank Herr Kexel! Das ist mal wirklich sehr informativ... :P

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