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Betriebsausgaben


Vorsteuer in EÜR und Umsatzsteuererklärung?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jul 2009
Beiträge: 1

Hallo,

lese gerade hier auf der Seite, dass die gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe in die EÜR eingetragen wird. Das macht mich jetzt unsicher, da ich diesen Betrag doch in der Umsatzsteuer schon von der eingenommenen U-Steuer abziehe. Ich würde die Vorsteuer also doppelt geltend machen.
Bsp: Ich nehme im Jahr 8000 Euro Umsatzsteuer von meinen Kunden ein und zahle auf Anschaffungen 1500 Euro Umsatzsteuer. Das heißt, ich führe nur 6500 Euro an das FA ab. Kann ich die 1500 Euro dann zusätzlich als Betriebsausgabe geltend machen? Wenn das stimmt, habe ich in den letzten Jahren zu viel Steuern gezahlt... Wäre schön, es jetzt zu wissen, damit ich nicht wieder zu viel zahle.

Grüße, Katja
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

willkommen im Club der Ahnungslosen, die immer noch glauben, ohne Steuerberater Geld zu sparen.
Die Kosten für einen Steuerberater hätten sich von selbst bezahlt, durch korrekte Steuererklärungen und damit nicht überhöhte Steuern.

Sie haben es mit zwei Steuerarten zu tun, Einkommensteuer (Anlage EÜR) und Umsatzsteuer.

Der Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer ist das eine, der Abzug der Vorsteuer als Betriebsausgabe bei der Einkommensteuer das andere.

Vereinnahmte Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), verausgabte Vorsteuer sowie geleistete oder erstattete Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind sowohl in der Umsatzsteuererklärung, als auch in der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung zu erfassen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 1

Hallo,

ich denke, in dieses Thema kann ich mich noch einreihen. Erstmal zur Vorgeschichte:
ich bin in der Situation, dass ich ab 01.01.2010 selbstständig bin, meine Investitionen jedoch 2009 getätigt habe. Nach Rückfrage beim Finanzamt bekam ich ein Schreiben, dass ich meine Investitionen auf jeden Fall 2009 geltend machen soll. Ich soll sowohl eine Einkommen- als auch eine Umsatzsteuererklärung für 2009 abgeben.

Nun habe ich alle meine Ausgaben in einer EÜR zusammengefasst und importiere diese demnach sowohl in meine Einkommen- als auch in die Umsatzsteuererklärung.

Auf diese Weise entsteht die mir unverständliche Situation, dass ich sowohl die Vorsteuer erstatten bekomme (über die Umsatzsteuererklärung) als auch selbige Vorsteuer als Betriebsausgabe von meinem zu besteuernden Einkommen absetze.

Mir ist klar, dass normalerweise aufgrund der monatlichen Rückerstattung der Vorsteuer am Ende des Jahres die Situation nicht aufkommen kann, dass die gezahlte Vorsteuer zu erhöhten Ausgaben führt - da man sie ja monatlich als Einnahmen vom Finanzamt wieder zurückerhalten hat. Jedoch ist das bei mir schließlich nicht der Fall, da ich die Vorsteuern auf die "vorweggenommenen Betriebsausgaben" noch nicht zurückerhalten habe.

Deshalb die Frage - wird das Finanzamt mir tatsächlich den "doppelten Vorteil" verschaffen, oder wird an anderer Stelle die Sache wieder ausgeglichen?

Danke vorab für Eure Antworten
« Zuletzt durch c0cllc am Thu Feb 04, 2010 10:57 am bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ja so ist es.

Aber der vermeintliche Vorteil neutralisiert sich im Folgejahr 2010, da die Vorsteuererstattung für 2009 in 2010 zu einer Betriebseinnahme (Anlage EÜR) führt.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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